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Führen eines überladenen Kleintransporters

Bei der am 17.02.2024, 12:24 Uhr durchgeführten Identitätsfeststellung des 38-jährigen rumänischen
Staatsangehörigen, welcher zuvor auf der BAB 24 zwischen der Tank- und Raststätte Linumer Bruch-Süd und
der AS Kremmen in Richtung AD Havelland einen Lkw Daimler (Kleintransporter) führte, wurde festgestellt, dass
dieser nicht unerheblich überladen ist. Das Fahrzeug war zuvor wegen eines Reifenschadens auf der Autobahn
liegengeblieben.
Die Verwiegung des Fahrzeugs ergab schließlich, dass das zulässige Gesamtgewicht um 29 Prozent
überschritten ist. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Gegen den Vorgenannten und den Halter des Fahrzeugs, welcher dem Rumänen zu Hilfe kam, wurde jeweils ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

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