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Gewalttaten im Hauptbahnhof München

#München (ots)

 

Am Samstag (18. November) ereigneten sich im Hauptbahnhof München u.a. zwei Gewaltdelikte, die zu Ermittlungen der Bundespolizei führten. In einem Fall wurde ein 33-Jähriger verletzt. Der 32-jährige Täter kam in Untersuchungshaft. Gegen einen anderen, der Beamte tätlich angriff, einen 42-Jährigen, wurde eine Sicherheitsleistung angeordnet.


Kurz nach 01:36 Uhr kam es im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofes München – aus noch ungeklärten Gründen – zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Erste Ermittlungen ergaben, dass ein 32-jähriger Somalier einem Landsmann eine Glasflasche gegen den Kopf geschlagen hatte. Der Attackierte erlitt eine Kopfplatzwunde, die im Krankenhaus behandelt wurde; dort diagnostizierten Ärzte zudem eine Gehirnerschütterung. Noch im Tagesverlauf entließ sich der Verletzte selbst aus der Klinik. Gegen den mit 0,9 Promille alkoholisierten Täter wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I von einem Richter Untersuchungshaft wegen gefährlicher Körperverletzung angeordnet. Der Somalier war erstmalig im März 2016 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und war im Dezember 2019 mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt worden. Ermittlungen ergaben, dass er in polizeilichen Systemen mit insgesamt 25 Aliaspersonalien einliegt. Zudem wurde gegen ihn wegen zahlreicher Rohheitsdelikte, insbesondere Gewaltdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, polizeilich ermittelt.


Gegen 02:30 Uhr kam es im Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofes, nahe eines Schnellrestaurants – aus unbekannten Gründen – zu verbalen Streitigkeiten. Im Rahmen der Personalienfeststellung wurde bei einem der Beteiligten, einem 42-Jährigen aus Ungarn, eine Haftnotierung festgestellt. Er war wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.785 Euro verurteilt worden; ersatzweise sollte für 119 in Haft. Bei der Mitnahme zur Wache am Gleis 26 wurde der Ungar immer aggressiver, schrie u.a. unbeteiligte Passanten an. Auf dem Weg zur Durchsuchung in die Gewahrsamsräume attackierte er unvermittelt Bundespolizisten, die jedoch unverletzt blieben und ihren Dienst fortsetzen konnten. Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Wohnsitzlose seine Geldstrafe bereits beglichen hatte, die Fahndungsausschreibung bislang jedoch noch nicht gelöscht worden war. Die Staatsanwaltschaft München I ordnete wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 170 EUR an. Nach Begleichung der Summe und Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten konnte der mit 1,9 Promille Alkoholisierte die Wache freien Fußes verlassen. Der ungarische Staatsangehörige war im Oktober 2011 erstmals ins Bundesgebiet eingereist. Ermittlungen ergaben, dass er mit fünf verschiedenen Personalien in polizeilichen Systemen einliegt. Zurückliegend war er u.a. mit tätlichen Angriffen gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Erschleichen von Leistungen polizeilich in Erscheinung getreten.

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