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Großdemonstrationen im Dienstbezirk des Polizeipräsidiums Trier am 8.1.24

#Trier/#Region (ots)

 

Im Nachgang zu unserer Pressemitteilung vom 5.01., 9:41 Uhr, informiert das Polizeipräsidium Trier über die weitere Entwicklung und Neuerungen im Zusammenhang mit den Demonstrationen von Landwirten und Transporteuren am kommenden Montag, den 8. Januar 2024.

Hinsichtlich des weitaus größeren Aufkommens von Demonstrationsteilnehmern in der Stadt Trier erlauben wir uns den Verweis auf die ausführliche Pressemitteilung der Stadtverwaltung, die Sie unter dem Link https://s.rlp.de/xD9lZ abrufen können. Hier werden nun bis zu 1000 Fahrzeuge und bis zu 2000 Teilnehmende erwartet.

Darüber hinaus haben die Veranstalter im Rahmen ihrer Grundrechtsausübung zur Demonstrations- und Versammlungsfreiheit die Blockaden einer Vielzahl von Autobahnauffahrten im gesamten Dienstbezirk beantragt. Die zuständigen Versammlungsbehörden haben hierzu einschränkende Auflagen verfügt. So ist es den Demonstrierenden beispielsweise erlaubt, in der Zeit zwischen 6 und 8 Uhr am Montagmorgen an den angemeldeten Autobahnauffahrten für die Dauer von maximal einer Stunde zu demonstrieren.

Auch hierzu gab es im Vorfeld konstruktive Kooperationsgespräche zwischen allen Verantwortlichen. Polizei und Versammlungsbehörden werden die Einhaltung dieser Auflagen kontrollieren und gegen Verstöße vorgehen sowie bei strafrechtlich relevantem Verhalten konsequent Ermittlungsverfahren einleiten. Gleiches gilt für nicht angemeldete, illegale Blockaden von möglicherweise auf eigene Faust agierenden Demonstrierenden.

Wichtigste Ziele der Polizei sind die Gewährleistung der störungsfreien Ausübung des Grundrechts auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, die Minimierung unvermeidbarer Beeinträchtigungen Unbeteiligter und die Sicherheit des Straßenverkehrs. Dabei hat das Freihalten von Rettungswegen für Feuerwehr, Rettungsdiensten und Einsatzfahrzeugen höchste Priorität zur Rettung von Menschenleben.

Unsere Einsatzkräfte sind im gesamten Dienstbezirk an neuralgischen Einsatzorten präsent und jederzeit ansprechbar. Wir appellieren an Ihre Geduld, wir bitten die Bevölkerung um Vorsicht und gegenseitige Rücksicht sowie einen möglichst gelassenen Umgang mit den sich abzeichnenden Gegebenheiten.

Die Polizei rät, sich rechtzeitig auf die Situation einzustellen und – soweit möglich – folgendes zu berücksichtigen:

   - Bitte rechnen Sie ganztägig mit starken Verkehrsbehinderungen ab
     den frühen Morgenstunden im Berufsverkehr in der ganzen Region 
     und stellen Sie sich persönlich darauf ein. Diese können sich 
     auch auf die Autobahnen auswirken.
   - Vermeiden Sie möglichst Fahrten in die betroffenen Städte, 
     insbesondere nach Trier. Versuchen Sie, nicht unbedingt 
     erforderliche Termine abzusagen oder zu verschieben.
   - Beachten Sie die geänderten Straßenführungen und -sperrungen und
     unterstützen Sie uns, in dem Sie den Weisungen der Polizei und 
     ggf. der Feuerwehr Folge leisten.
   - Bilden Sie Rettungsgassen und vermeiden Sie das Zustellen von 
     Kreuzungen und Einmündungen, damit Rettungsfahrzeuge, 
     Feuerwehren und die Polizei ungehindert zu ihren Einsatzstellen 
     und in die Krankenhäuser gelangen können.
   - Achtung: Die teilnehmenden Traktoren und LKW werden auf den 
     Kreis-, Land- und Bundesstraßen langsam und teilweise in Konvois
     fahren. Gleiches könnte auch für Autobahnen zutreffen, rechnen 
     Sie hier mit plötzlich auftauchenden, langsam fahrenden 
     Fahrzeugen. Fahren Sie daher vorsichtig, passen Sie Ihre 
     Geschwindigkeit an und überholen Sie nicht oder nur dann, wenn 
     es gefahrlos möglich ist.
   - Nutzen Sie ggf. öffentliche Verkehrsmittel, bedenken Sie aber, 
     dass auch Busse im Stau stehen und zahlreiche Zugverbindungen 
     ausfallen könnten.
   - Beachten Sie die Informationen, die Schulen und KiTa auf ihren 
     eigenen Seiten zur Verfügung stellen.
   - Klären Sie ggf. mit Ihrem Arbeitgeber ab, ob Sie zu versetzten 
     Zeiten arbeiten dürfen oder Homeoffice nutzen können.
   - Insbesondere im städtischen Raum könnte ggf. der Gang zu Fuß 
     oder die Nutzung des Fahrrads eine Alternative sein.
   - Auch Menschen, die morgens aus den betroffenen Städten heraus- 
     und nach Feierabend wieder hineinfahren möchten, sollten sich 
     auf Verkehrsbehinderungen einstellen.

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Quelle: Polizeipräsidium Trier

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