BrandenburgLandkreis Havelland

Hinweise zu den Abfallgebühren 2024 und der Mindestentleerung

Nach dem kommunalen Abgabengesetz müssen die Abfallgebühren spätestens alle zwei Jahre überprüft werden. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger hat die Abfallgebühren geprüft und für das Jahr 2024 neu kalkuliert.

Im Ergebnis sind die Gebühren für die privaten Haushaltungen gestiegen, teil das zuständige Umweltamt des Landkreises Havelland mit. Wachsende Entsorgungs- und Energiekosten, verursacht durch das Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG) sowie durch die hohe Inflation, sind für die zu sammelnden Abfallfraktionen bestimmend. Trotz rückläufiger Abfallmengen kommt es daher zu einer Erhöhung der Basisgebühr in Höhe von 1,84 EUR pro Einwohner und Jahr.

Für die an die Abfallentsorgung angeschlossenen Gewerbetreibenden steigen die Basis- und Leerungsgebühren für die Großbehälter. Bei den Kleinbehältern reduziert sich der Betrag. Dies resultiert aus dem Gebührenausgleich aus der vorhergehenden Kalkulationsperiode. Die Kostensteigerungen sind, wie schon bei den privaten Hausehalten mitgeteilt, verursacht durch das BEHG und die Inflation.

Nutzt ein Haushalt mehrere Restabfallbehälter, so wird der Behälter mit dem größten Volumen für die Berechnung der Anzahl der Mindestentleerungen herangezogen. Entsorgen mehrere oder alle Haushalte über einen oder mehrere gemeinsam genutzte Abfallbehälter, gelten sie für die Berechnung der Mindestentleerungen als ein Haushalt. Unabhängig davon wird je vorhandenem Behälter ein Mindestleerungsvolumen von 240 l/Jahr berechnet. Jedoch kann bei tatsächlicher Nutzung einer Bioabfalltonne das Mindestentleerungsvolumen je Person und Kalenderjahr auf 120 Liter halbiert werden und somit auch die Anzahl der Mindestentleerungen der Restmülltonne. Denn jeder biologische Abfall, der in der Biotonne und nicht in der Restmülltonne landet, reduziert die Leerungsanzahl dieser und somit die Entsorgungskosten.

Kommentar verfassen