BlaulichtZoll

Hochwasser im Saarland und in Rheinland-Pfalz im Mai 2024: Zoll gewährt unbürokratische Hilfe

#Bonn (ots)

 

Durch die Unwetter mit Hochwasser in der Zeit vom 17. bis 22. Mai 2024 sind in weiten Teilen des Saarlandes und in Teilen von Rheinland-Pfalz beträchtliche Schäden entstanden. Viele Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen stehen buchstäblich vor den Trümmern Ihrer Existenz.

Das Bundesfinanzministerium hat deshalb entschieden, dass die Zollverwaltung Geschädigten in den betroffenen Regionen helfen und für die vom Zoll verwalteten Steuern geeignete Erleichterungen zusichern darf.

Betroffene sollen bitte sobald als möglich mit dem für sie zuständigen Hauptzollamt Kontakt aufnehmen. Das zutreffende Hauptzollamt ist auf www.zoll.de zu finden.

Es sind folgende steuerliche Erleichterungen möglich:

   -	Stundung von fälligen oder bis zum 30. September 2024 fällig 
werdenden Steuern
   -	Absehen von der Festsetzung von Steuern bzw. Erlass aus 
Billigkeitsgründen im Falle nachweislicher Existenzgefährdung
   -	Verzicht auf Verspätungszuschläge
   -	Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis 31. Dezember 2024
   -	Keine steuerlichen Nachteile bei Verlust von steuerlich 
relevanten Unterlagen

Kommentar verfassen