Bundesland BayernBundesländer

Holetschek lehnt Eckpunkte zur Krankenhausreform ab – Bayerns Gesundheitsminister prüft weiteres Vorgehen im Gesetzgebungsprozess

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat die beschlossenen Eckpunkte der Bundesregierung zur Krankenhausreform als unzureichend kritisiert. Holetschek betonte am Montag nach dem Treffen in Berlin: „Eine Krankenhausreform ist sehr wichtig – deshalb hat sich Bayern intensiv für eine sinnvolle Lösung eingesetzt, die alle mittragen können. Aber der Bund war in zentralen Punkten nicht zum Einlenken bereit. Deshalb konnte ich den Eckpunkten von Bundesgesundheitsminister Lauterbach nicht zustimmen.“

Der Minister sagte: „Die bayerische Gegenstimme ist keine Verweigerungshaltung, sondern ein Ausdruck eines demokratischen Widerspruchs, dass wir in der Sache noch nicht übereinstimmen. Gleichwohl bin auch ich überzeugt, dass wir eine Krankenhausreform brauchen, und klar ist auch, dass das heutige Ergebnis in wesentlichen Passsagen die Handschrift Bayerns trägt. Jetzt werden wir prüfen, wie Bayern sich in den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv einbringen kann.“

Holetschek erläuterte: „Bereits vor den heutigen Verhandlungen habe ich darauf hingewiesen, dass die verfassungsmäßig festgelegte Planungshoheit der Länder gewahrt bleiben muss. Das ist allein schon deshalb notwendig, damit es nicht wieder juristische Verwerfungen bei einem Gesetzesvorhaben der Ampel-Bundesregierung gibt. Die Länder müssen also weiter gestalten können, welche Krankenhausversorgung regional am sinnvollsten ist. Aber in dem Punkt der möglichen Ausnahmeregelungen für die Länder und bei der Berücksichtigung von Kooperationslösungen und Verbundmodelle sind die Aussagen des Bundes noch zu vage. Ich bin nicht überzeugt, dass damit die notwendige Gestaltungsmöglichkeiten der Länder gewahrt bleiben.“

Der Minister bekräftigte: „Natürlich geht es auch Bayern um die Qualität der Versorgung und die Weiterentwicklung dieser Qualität. Kern des Ganzen ist aber auch eine flächendeckende Versorgungssicherheit. Völlig unklar ist meines Erachtens weiterhin, welche Qualitätsvoraussetzungen die Bundesregierung bei den Leistungsgruppen ansetzen will.“

Holetschek ergänzte: „Bayern sieht sich als Anwalt für die flächendeckende Krankenhausversorgung – von der wohnortnahen Grundversorgung bis zur Spitzenmedizin. Ich bin enttäuscht über die falsche Qualitätsdebatte, die Herr Lauterbach in den vergangenen Wochen aufgemacht hat. Ein kurzer Weg ins nächste Krankenhaus ist auch ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Ich denke da zum Beispiel an unser ausgezeichnetes und deutschlandweit beispielloses Schlaganfallnetzwerk in Bayern. Dieses Netzwerk rettet Leben. Und das Netzwerk lebt von den Normal- und Regelversorgern.“

Der Minister betonte: „Jetzt erwarte ich, dass der Bund sich auf seine Finanzierungsverantwortung besinnt und ein kaltes Kliniksterben verhindert. Die Finanzierung der Betriebskosten reicht schon jetzt absehbar für 2024 nicht. Da muss der Bund nachlegen, und GMK-Beschlüsse mit 16:0 dazu sprechen eine klare Sprache.“

Holetschek fügte hinzu: „Ein wichtiger Punkt für die weiteren Beratungen ist, dass Lauterbach Transparenz schaffen muss, was diese Reform bedeutet. Bevor über das Gesetz abgestimmt werden kann, muss klar sein, welche Folgen das in der Fläche haben wird. Das vermisse ich trotz mehrfacher Aufforderung bis heute. Wir brauchen einen TÜV für die Krankenhausreform. So wie jedes Auto muss die Bundesregierung ihre Pläne auf Herz und Nieren prüfen, bevor sie sie in den Verkehr bringt.“

Kommentar verfassen