Potsdam

Informationen zur Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025

#Potsdam – Am 2. September 2024 beginnt der Unterricht im Schuljahr 2024/2025. Etwa 2000 Kinder der Landeshauptstadt Potsdam werden an diesem Tag erstmals zur Schule gehen.

Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich als Schulträger für deckungsgleiche Schulbezirke entschieden. Für Eltern heißt das, sie können innerhalb der Stadt Potsdam eine Grundschule für ihr Kind frei wählen. Dieses Angebot ist jedoch durch die Aufnahmekapazität an den Schulen beschränkt. Das schließt auch die Anmeldung an einer genehmigten Ersatzschule ein. Bei Übernachfrage entscheidet sich die Aufnahme des Kindes gemäß Schulgesetz nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes.

In der Landeshauptstadt Potsdam erfolgt die Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Aufnahmeverfahren in den dem jeweiligen Wohnsitz zugeordneten verantwortlichen Schulen. Die Anmeldung ist für den Zeitraum vom bis 12. zum 23. Februar 2024, vorgesehen. Zur Schulanmeldung ist das schulpflichtige Kind in der Schule persönlich vorzustellen; dabei sind die Geburtsurkunde des Kindes und die Bescheinigung über die Sprachstandfeststellung vorzulegen. Sofern das schulpflichtige Kind eine Kita außerhalb des Landes Brandenburg besucht oder sich in sprachtherapeutischer Behandlung befindet, benötigen die Eltern einen entsprechenden Nachweis. Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Potsdam teilzunehmen.

Nach Paragraf 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen.
In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten. Die Antragstellung erfolgt bei der Schulleiterin / dem Schulleiter der für den Wohnort zuständigen Schule.

Für Fragen stehen die Sachbearbeiter für Schulorganisation der Landeshauptstadt Potsdam unter schultraeger@rathaus.potsdam.de wie auch die zuständigen Schulrätinnen und Sachbearbeiterinnen des Staatlichen Schulamtes Brandenburg an der Havel telefonisch unter 03381 3974 20 bzw. 03381 3974 31 zur Verfügung.

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