Brandenburg

Innenministerium und Landkreis Elbe-Elster einigen sich auf Nachnutzung für Unterkunft in Doberlug-Kirchhain

Innenminister Stübgen: „Eine Lösung von der alle Seiten profitieren können.“

Potsdam/Herzberg – Das Innenministerium und der Landkreis Elbe-Elster haben sich grundsätzlich auf ein Nachnutzungskonzept für die bisherige Erstaufnahmeeinrichtung in Doberlug-Kirchhain verständigt. Nach Auslaufen des Vertrages zur Nutzung der Liegenschaft durch das Land soll der Landkreis Elbe-Elster den Betrieb der Einrichtung übernehmen. Geplant sei eine Unterkunft für geflüchtete Personen in kommunaler Trägerschaft, teilten Innenminister Michael Stübgen und Landrat Christian Jaschinski am Montag mit.

Innenminister Michael Stübgen: „Das ist eine Lösung von der alle Seiten profitieren können. Der Erhalt der Unterkunft in Doberlug-Kirchhain hilft uns, den gesetzlichen Auftrag zur Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen zu erfüllen. Eine weitere Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung war zwar nicht möglich, aber in kommunaler Trägerschaft kann die Unterbringung von Geflüchteten am Standort nahtlos fortgesetzt werden. Die Liegenschaft ist dank der durch das Land in den letzten Jahren getätigten Investitionen in einwandfreiem Zustand und verfügt über mehrere hundert Unterkunftsplätze. Damit schaffen wir auf Anhieb zusätzliche Kapazitäten bei der kommunalen Unterbringung von geflüchteten Personen. Mein besonderer Dank gilt dem Landkreis Elbe-Elster und Landrat Jaschinski, die entschlossen bei der Bewältigung der großen Herausforderung der anhaltenden Flüchtlingskrise anpacken.“

 

Landrat Christian Jaschinski: „Wie in anderen Landkreisen stehen auch wir in Elbe-Elster vor der sehr großen Herausforderung, den für dieses Jahr prognostizierten Zugang an Schutzsuchenden zu bewältigen. Alle bislang verfügbaren Unterbringungskapazitäten sind am Rande der Auslastung. Mit einer Übernahme des Standortes in unsere Verantwortung stellen wir die bereits erfolgte Anmietung eines Teils der dortigen Plätze auf eine nachhaltige Basis und schaffen die Voraussetzung, dort künftig weitere Schutzsuchende – im Rahmen der bisherigen und akzeptierten Kapazität des Standortes – unterzubringen. In den nun beginnenden konkreten Verhandlungen mit dem Land wird es unter anderem auch um die Kosten gehen, die mit der Größe dieser Einrichtung verbunden sind. Ebenfalls ist mir wichtig, die soziale Infrastruktur am Standort, wie Kita oder Schule, beizubehalten, sofern dies von den Bildungseinrichtungen in der Stadt bzw. Region nicht bewältigt werden kann. Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam mit dem Land tragfähige Lösungen finden werden.“

Hintergrund

Der Standort Doberlug-Kirchhain steht im Eigentum des Bundes und wird bis zum 30. Juni 2023 noch zur Erstaufnahmeeinrichtung des Landes gehören. Danach läuft der Vertrag des Landes mit dem Bund aus. Die wegfallenden Unterkunftskapazitäten gleicht die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburgs an den verbleibenden Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung durch Kapazitätserweiterung aus. Im Oktober 2022 hatte das Bundesinnenministerium die Liegenschaft in Doberlug-Kirchhain als eine von bundesweit 56 Bundesimmobilien zur Nutzung als kommunale Flüchtlingsunterkunft angeboten. Diese Nutzung soll in den nächsten Wochen mit der zuständigen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finalisiert werden.

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