Potsdam

Jugendschutzkontrollen – das Ordnungsamt kontrolliert verstärkt die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes

Durch das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Potsdam werden derzeit verstärkt Jugendschutzkontrollen in gewerblichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Spätkäufen und weitere Einzelhandelsgeschäften, durchgeführt. Grund für diese Kontrollen sind Hinweise und Anzeigen von Erziehungsberechtigten. Demnach wurde bekannt, dass einige Potsdamer Geschäfte Tabakwaren, E-Zigaretten und Alkohol an Kinder und Jugendliche abgegeben und damit gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen haben.

Das Jugendschutzgesetz soll Minderjährige vor bestimmten Situationen schützen, von denen ein gewisses Gefährdungspotential ausgeht. Vor diesem Hintergrund wendet sich das Gesetz in erster Linie an Veranstalter und Gewerbetreibende. Verstoßen diese gegen die jeweiligen Regelungen, handeln sie ordnungswidrig und können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt werden. Ordnungswidrig kann aber auch jede andere erwachsene Person handeln, die durch ihr Verhalten einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes herbeiführt oder fördert.

Zu den Aufgaben der Landeshauptstadt Potsdam zählt die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz sowie die Überprüfung von Hinweisen und Anzeigen wegen entsprechender Verstöße. Aus diesem Grund werden in unregelmäßigen Abständen stichprobenartige Kontrollen in gewerblichen Einrichtungen durch das Potsdamer Gewerbeamt, aber auch gezielte Kontrollen durch das Ordnungsamt aufgrund von Hinweisen durchgeführt.

Anzeigen von in der Vergangenheit liegenden Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen müssen schriftlich unter Benennung von Zeugen erfolgen, da die Behörde sonst den für Rechtsverfahren notwendigen Beweis nicht eindeutig genug führen kann. Ein Anzeigenformular finden Interessierte unter https://vv.potsdam.de/vv/produkte/einhaltung-und-umsetzung-jugendschutzgesetz.php.

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