Potsdam

EWP informiert zur Dezember-Soforthilfe für Gas und Fernwärme

Die Energie und Wasser Potsdam (EWP) informiert ab sofort ihre Kundinnen und Kunden zur Umsetzung der Dezember-Soforthilfe. Gaskundinnen und -kunden erhalten im Monat Dezember 2022 (spätestens im Januar 2023) eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Soforthilfe entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

Die meisten Kundinnen und Kunden der EWP profitieren automatisch von der Soforthilfe. Selbst aktiv müssen vor allem diejenigen werden, die einen Dauerauftrag zur Überweisung der Abschlagszahlung eingerichtet haben, sowie die RLM-Kunden (Kunden mit Registrierender Leistungsmessung, beispielsweise große Unternehmen).

Generell empfehlen die Geschäftsführer der EWP, Christiane Preuß und Eckard Veil: „Nutzen Sie unsere Informationen auf der Webseite der EWP. Hier finden Sie Informationen, die Ihnen individuell helfen und Ihre Fragen beantworten werden.“

Die Informationen auf der Webseite der EWP erreichen Sie hier: www.swp-potsdam.de/de/energie

Anlage:
„Dezember-Soforthilfe: Was muss ich als Kunde tun?“

221115_Gaspreisbremse_Kundensicht

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