Politik

Kabinett beschließt neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung des BMDV

Die Kfz-Zulassung wird digital: Gestern hat das Kabinett die von Bundesminister Dr. Volker Wissing
vorgelegte Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung beschlossen. Sie soll – nach
Zustimmung des Bundesrates – am 1. September in Kraft treten.
Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr:
Ab September heißt es: Digital zulassen und sofort losfahren. Wir haben in Deutschland rund
20 Millionen Kfz-Zulassungsvorgänge pro Jahr. Mit unserer neuen Verordnung machen wir die Zulassung
digitaler, schneller und günstiger. Wir wollen es den Menschen und Unternehmen so einfach wie
möglich machen: Dank der neuen Vorschriften gehören lästige und zeitraubende Behördengänge der
Vergangenheit an.
Ein Vorteil der neuen Verordnung: Ab dem 1. September 2023 ist es möglich, unmittelbar nach der
digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen. Als Nachweis dient der
digitale Zulassungsbescheid. Bürger müssen nicht mehr die Übersendung der Fahrzeugdokumente und
Plaketten abwarten und dürfen bis zu 10 Tage lang ohne diese fahren.
Neben der Möglichkeit, auch besondere Kennzeichen, wie E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und
Saisonkennzeichen, internetbasiert zu beantragen, können nun auch erstmalig juristische Personen
Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den
Zulassungsbehörden abwickeln.
Daneben können ab dem 1. September juristische Personen des Privatrechts, wie Autohäuser und
Zulassungsdienstleister, die sehr viele Zulassungsanträge pro Jahr stellen, diese Anträge
bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, die sogenannte
Zentrale Großkundenschnittstelle, in die i-Kfz-Portale einsteuern. Die Gebühren für die digitale
Abwicklung der Fahrzeugzulassung werden mit dieser Verordnung im Vergleich zum Verfahren in der
Behörde vor Ort deutlich kostengünstiger.
Für die Umsetzung der Verordnung sind die Bundesländer zuständig und werden weiterhin durch das
Projektteam i-Kfz unterstützt. Die Länder und Verbände wurden eng eingebunden. Es bedarf noch der
Zustimmung des Bundesrates.

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