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Kinder/Jugendliche im Gleis bremsen Regionalexpress aus

#Niederweimar (Landkreis Marburg-Biedenkopf) (ots)

 

Wegen Kindern/Jungendlichen im Gleis waren heute Abend (8.9. / 18:42 Uhr) Beamte der Bundespolizeiinspektion Kassel im Einsatz.

Der Triebfahrzeugführer eines Regionalexpresses gab ab, dass drei bis vier Kinder/Jugendliche im Bereich des Niederweimarer Sees unbefugt die Gleise überquerten. Beim Erkennen der Personen leitete der Triebfahrzeugführer eine Schnellbremsung ein. Reisende im besagten Regionalexpress blieben glücklicherweise unverletzt. Weiterhin gab der Triebfahrzeugführer an, dass einer von den Personen versucht hatte, einen Strommast hochzuklettern. Nachdem der Triebfahrzeugführer ausstieg, um nach den Kindern/Jugendlichen zu sehen, flüchteten sie in unbekannte Richtung.

Durch den Vorfall wurde für den Bereich bis 19:34 Uhr eine Langsamfahrt angeordnet. Die Auswirkungen auf den Bahnverkehr müssen noch ermittelt werden.

Zeugen gesucht! Wer Angaben zu dem Fall oder den Personen machen kann, wird gebeten, sich bei der Bundespolizeiinspektion Kassel unter der Tel.-Nr.: 0561-81616 0 oder über www.bundespolizei.de zu melden.

Hinweis der Bundespolizei

Das Betreten der Gleisanlagen ist für Unbefugte nicht nur verboten, sondern extrem gefährlich. Züge können sich relativ lautlos nähern und werden daher oft erst spät bemerkt. Die Gefahr, von durchfahrenden Zügen erfasst und getötet zu werden, ist sehr groß. Besonders dann, wenn Züge außerplanmäßig verkehren, wie beispielsweise Güterzüge.

Kinder und Jugendliche informieren:

Erziehungsberechtigte sollten ihre Kinder über diese Gefahren sensibilisieren. Bei Fragen zu diesem Thema können sich Interessierte unter der Tel. 0561/81616 0 an die Bundespolizeiinspektion Kassel wenden. Informationen zu Gefahren an Bahnanlagen gibt es auch unter www.bundespolizei.de. Solche Aktionen können auch viel Geld kosten. Auf die Verursacher (ggf. die Eltern) können bei solchen Einsätzen jeweils Kosten für den Polizeieinsatz (variiert im dreistelligen Bereich) sowie zivilrechtliche Forderungen der Verkehrsunternehmen zukommen. Zivilrechtliche Forderungen können bis zu 30 Jahre danach geltend gemacht werden.

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