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Kleinmachnow setzt bestehendes Haltverbot in Straßen um

Ab dem 26.6.2023 beginnt Kleinmachnow, Schilder, die das Halten in den engen Straßen der Kommune neu regeln, aufzustellen. Betroffen ist zunächst das Gebiet in den Straßen Heidefeld, Märkische Heide, Heidereiterweg, Lupinenschlag, Haberfeld, Sperberfeld, Grasweg und WaldwinkelIm weiteren Verlauf soll die geltende Verkehrsordnung für das gesamte Gemeindegebiet zu Anwendung gebracht werden.

In vielen engen Straßen in Kleinmachnow besteht seit langem das Problem, dass Anwohner ihre Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand oder auf dem Gehweg parken, anstatt auf dem eigenen Grundstück, obwohl auf diesem nach Stellplatzsatzung entsprechende Stellplätze zu errichten sind. In einigen Straßen werden Fahrzeuge über die gesamte Fahrbahnlänge abgestellt. Dadurch können Feuerwehr-, Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge die Straßen nicht mehr zügig und gefahrlos befahren. Sie sind gezwungen, auf die Gehwege und Bürgersteige auszuweichen, die in der Folge in den betroffenen Straßen teils stark beschädigt sind. Zudem sind Fußgänger durch die teils stark zugeparkten Gehwege gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Diese Situation möchte die Gemeinde ändern.

Ausgangspunkt ist, dass in schmalen Straßen nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ein absolutes Halteverbot besteht. Laut Rechtsprechung liegt eine enge Straße immer dann vor, wenn nach dem Abstellen eines Fahrzeuges eine Restbreite von 3,05 Metern nicht mehr vorhanden ist. Gegenüber Ein- und Ausfahrten müssen sogar 3,50 Meter Restbreite vorhanden sein.

Um den ordnungswidrigen Dauerzustand in den betreffenden Straßen in Kleinmachnow wieder in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu bringen, wurden die ersten Anwohnerinnen und Anwohner in einem begrenzten Gebiet seit dem Sommer 2022 kontinuierlich über die Rechtslage und das weitere Vorgehen der Gemeinde informiert. In der kommenden Woche (26. KW) wird der Bauhof nun mit der Aufstellung der Park- und Haltverbotsschilder im betroffenen Wohngebiet beginnen.

Der in der Verwaltung und den Fachausschüssen der Gemeindevertretung erarbeitete und mit der Gemeindevertretung abgestimmte Entwurf zur Neuregelung der Parksituation in den engen Straßen des vorbenannten Gebietes berücksichtigt insgesamt 191 Stellplätze. Hierzu parken die Fahrzeuge künftig halbseitig auf dem Gehweg, um eine ausreichende Durchfahrtsbreite sicherzustellen. Dabei wurde darauf geachtet, dass alle Anwohner im Umkreis von maximal 100 Metern zu ihrem Grundstück eine Parkmöglichkeit im öffentlichen Straßenraum haben. In der Regel „teilen“ sich etwa zwei Haushalte einen Stellplatz im Straßenraum. Je Straßenzug ist das Parken nur auf einer Straßenseite vorgesehen, sodass den Fußgängern auf der anderen Seite ein durchgängiger Gehweg zur Verfügung steht. Dafür wurden die Gehwege im Vorfeld ertüchtigt.

Das Parken außerhalb der eigenen Grundstücksgrenzen ist in engen Straßen dann nur noch auf ausgewiesenen Parkplätzen für drei Stunden in der Zeit von 7:00 bis 19:00 Uhr an Werktagen erlaubt. An Sonn- und Feiertagen und nach 19:00 Uhr ist das Parken uneingeschränkt erlaubt. Um das absolute Haltverbot in diesen Straßen zu verdeutlichen, werden an den Zufahrten in das betroffene Wohngebiet Haltverbotsschilder aufgestellt.

Auf der Website der Gemeinde Kleinmachnow finden Bürger und Bürgerinnen ab Montagvormittag unter „Aktuelles“ (www.kleinmachnow.de/aktuelles) ein FAQ, das die wichtigsten Fragen zur Thematik beantwortet. Im beigefügten pdf finden Sie zudem Hintergrundinformationen.

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