BlaulichtBrandenburg an der HavelPolizei

Körperverletzung – Widerstand; Ingewahrsamnahme

#Brandenburg an der Havel, Plaue – 

Samstag, 11.02.2023, 19:50 Uhr – 

Im Rahmen eines Beziehungsstreites schlug der Beschuldigte seiner Lebensgefährtin zweimal mit der Faust ins Gesicht, woraufhin diese den Notruf der Polizei wählte. Die Geschädigte wurde durch die Rettung ins Städtische Klinikum Brandenburg verbracht, wo sie nach ambulanter Behandlung entlassen werden konnte.

Im Rahmen der Anzeigenaufnahme verfügten die aufnehmenden Beamten eine Wohnungsverweisung gegen den Beschuldigten, worauf dieser äußerst aggressiv reagierte und angab, die gemeinsame Wohnung nicht zu verlassen. Folglich wurde er zur Durchsetzung der Wohnungsverweisung ins polizeiliche Gewahrsam genommen und musste aufgrund seiner Aggression gefesselt werden.
Im Funkstreifenwagen sitzend stieß er mit dem Kopf in Richtung des Kopfes des begleitenden, 39jährigen Polizeibeamten, welcher den Stoß mit der linken Hand abwehrte. Dabei biss der Beschuldigte dem Beamten in die Hand. Da der Beamte Durchsuchungshandschuhe trug, wurde er nicht verletzt.
In der Gewahrsamszelle leistete der Beschuldigte permanent Widerstand, indem er sich gegen die Maßnahmen sperrte, sich versuchte loszureißen und nach den Beamten trat und spuckte. Aufgrund des augenscheinlichen psychischen Ausnahmezustandes wurde ein Notarzt hinzugezogen, welcher eine Zwangseinweisung nach PsychKG jedoch ablehnte. Die Gewahrsamstauglichkeit wurde bescheinigt.
Während der gesamten Maßnahme beleidigte er die Beamten und drohte, alle beteiligten Beamten umzubringen.
Ein Atemalkoholtest ergab beim Beschuldigten einen Wert von 2, 89 ‰ .

Der Beschuldigte konnte seinen Rausch ausschlafen und wurde Sonntagvormittag aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

Zur gemeinsamen Wohnung darf er erstmals nicht zurückkehren.

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