Brandenburg

Land erhöht Investitionspauschale für Pflege- und Gesundheitsschulen auf 500 Euro

Die Investitionspauschale für Pflege- und Gesundheitsschulen in Brandenburg wird von 200 auf 500 Euro pro besetzten Ausbildungsplatz und Jahr erhöht. Darüber hat das Sozial- und Gesundheitsministerium die Träger jetzt informiert. Die Erhöhung gilt zunächst für die Jahre 2023 und 2024. Brandenburg zahlt damit eine gleichhohe Investitionspauschale wie das Land Berlin.

Sozial- und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Pflege- und Gesundheitsschulen leisten eine ganz wichtige und gute Arbeit. Sie bilden die künftigen Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen aus, die wir so dringend benötigen. Wir sind in Brandenburg in der glücklichen Lage, dass sowohl die Anzahl der Schulen für Gesundheits- und Pflegeberufe als auch die Anzahl der Auszubildenden stetig steigen. Das Land ist für sie ein zuverlässiger Partner. Jetzt bauen wir unsere Unterstützung deutlich aus. Die Preisentwicklung der Investitionsgüter macht eine Aufstockung der Pauschale notwendig. Investitionen in die Modernisierung der Schulen erhöhen zudem die Attraktivität des Pflegeberufs. Eine Erhöhung um 150 Prozent ist in der aktuellen Situation ein beachtlicher Schritt.“

In Brandenburg sind aktuell 38 Pflege– und Gesundheitsschulen anerkannt, 2019 waren es 35. Von den 38 Schulen sind 26 Schulen im Krankenhausplan und damit an ein Krankenhaus angebunden. Sieben Schulen sind ohne Anbindung an ein Krankenhaus (bisherige Altenpflegeschulen). Die Schulen verfügen über eine Gesamtkapazität von etwa 7.100 Ausbildungsplätzen in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen, wovon sich aktuell rund 4.000 Schülerinnen und Schüler in der generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann befinden.

Schulen, die mit einem Krankenhaus verbunden sind, werden in Deutschland über das Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes refinanziert. Den Bundesländern obliegt die Finanzierung der Investitionen für die Schulen für Gesundheitsberufe, die mit Krankenhäusern verbunden sind. Somit haben nur Schulen, die im Krankenhausplan aufgenommen sind, einen Rechtsanspruch auf Investitionsförderung.

Die Förderung von Investitionskosten erfüllt das Land Brandenburg für die Schulen mit Krankenhausanbindung auf Grundlage der brandenburgischen Krankenhausinvestitionspauschalverordnung. Für die Förderung investiver Maßnahmen der Pflegeschulen ohne Krankenhausanbindung gibt es bislang keine gesetzliche Grundlage; das ist – aus Gründen der Gleichbehandlung – bislang eine freiwillige Leistung des Landes. Die Pflege- und Gesundheitsschulen erhalten die Investitionspauschale für notwendige Investitionen und Reinvestitionen.

Seit der Einführung der Investitionspauschale im Krankenhausbereich im Jahr 2013 hat sich die Höhe der Investitionspauschale für die Schulen in Brandenburg bisher nicht geändert, weshalb die jetzige Erhöhung dringend geboten ist.

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