Reisen

#Laos: Reise- und Sicherheitshinweise

Terrorismus
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die politische Lage ist insgesamt stabil.
Nicht explodierte Sprengkörper – Unexploded Ordnances (UXO)
Im zweiten Indochina-Krieg (1964-1973) wurden mehr als zwei Millionen Tonnen Streumunition über Laos abgeworfen. Von den 270 Millionen abgeworfenen Sprengsätzen sind nach Schätzungen 80 Millionen nicht explodiert (unexploded ordnances“, UXO). Diese kontaminieren große Flächen des Landes. Insbesondere in den östlichen Landesteilen lagern abseits der markierten Wege noch zahllose nicht explodierte Sprengkörper.
Provinz Attapeu
Im Zusammenhang mit Grenzverlaufsverhandlungen zwischen Laos und Kambodscha ist es in der Grenzregion zwischen den Distrikten Phouvong und Sanamxay zu Spannungen gekommen. Auf beiden Seiten wurden militärische Einheiten stationiert. Das laotische Militär hat eine restriktive Zugangspolitik für den Bereich des Grenzstreifens mit einer Länge von 140 Kilometer verhängt.
Provinz Xaisomboun
In der Provinz Xaisomboun gab es wiederholt gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Gruppen und Sicherheitskräften. Einzelne Protestaktionen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
• Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
• Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
• Verlassen Sie die gekennzeichneten Wege nicht.
• Vermeiden Sie Fahrten, die in die Nähe des Grenzstreifens zu Kambodscha führen.
• Zur Sicherheit auf der kambodschanischen Seite beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Kambodscha.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Durch ansteigenden Drogenmissbrauch kommt es zu einer Zunahme der Kriminalität, auch mit tödlichem Ausgang. Beim Genuss mit Drogen versetzter Lebensmittel und Getränke drohen schwere gesundheitliche Schäden.
In den von Touristen stark frequentierten Städten Vientiane, Luang Prabang und Vang Vieng können Überfälle, Handtaschen- und Moped-Diebstähle vorkommen. Besondere Vorsicht ist bei Handtaschenraub geboten, bei denen sich Diebe ihren Opfern auf dem Moped von hinten nähern und ihnen Handtaschen und Rucksäcke entreißen.
Motorrad- oder Mopedvermietungen verlangen als Sicherheit regelmäßig den Reisepass und geben diesen auch bei geringen Schäden am Zweirad oder bei Diebstahl oftmals nur nach Zahlung eines willkürlich festgesetzten Betrages zurück.
In vielen Mietverträgen ist kein Schadensausgleich im Falle eines Diebstahls vorgesehen, die Vermietungen verlangen in diesen Fällen meist mindestens die Zahlung des Neuwerts. In Einzelfällen sprechen sich Vermieter und Diebe zum Nachteil des Mieters ab, sog. „Scooter Scams“.
Bei Streitigkeiten mit Zweiradvermietungen greift die Polizei in der Regel nicht ein. Die Deutsche Botschaft Vientiane kann in solchen Fällen höchstens vermittelnd tätig werden.
In der Sonderwirtschaftszone „Goldenes Dreieck“ im Distrikt Ton Pheung in der Provinz Bokeo, die an Thailand und Myanmar grenzt, kommt es zu erheblichen kriminellen Aktivitäten in den Bereichen Drogen- und Menschenhandel sowie Arbeitsbetrug.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
• Leisten Sie bei einem Überfall keine Gegenwehr.
• Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Drogen.
• Lassen Sie bei Aufenthalten in der Provinz Bokeo äußerste Vorsicht walten.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
• Vermeiden Sie möglichst die Hinterlegung Ihres Reisepasses bei Motorrad- oder Mopedvermietern und prüfen Sie genau die Versicherungsbedingungen für den Verlustfall, verzichten Sie ggf. auf die Anmietung.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
• Kontaktieren Sie im Notfall die Polizei unter +856 1191. Bei Verkehrsunfällen kontaktieren Sie die Polizei unter +856 21212703.
Natur und Klima
Es herrscht tropisches Monsunklima.
In der Regenzeit von Mai bis November können monsunartige Regenfälle weitreichende Überschwemmungen und Erdrutsche insbesondere entlang des Mekong-Flusses und in gebirgigen Regionen verursachen.
Laos liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.
• Verfolgen Sie in der Regenzeit Vorhersagen zu erhöhten Pegelständen und Überschwemmungen z.B. bei der Mekong River Commission und beim National Disaster Management Office (NDMO).
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
• Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Der Sicherheitsstandard des Luftverkehrs hat sich mit dem Einsatz neuer Maschinen der nationalen Fluggesellschaften für die wichtigsten Inlandsstrecken deutlich verbessert. Problematisch bleiben die Flugverbindungen in die entlegenen Provinzen wegen des häufig schlechten Wetters und der fehlenden technischen Ausstattung der dortigen Flughäfen. Insbesondere in der Regenzeit (von Mai bis Oktober) sollten diese Strecken gemieden werden. Flüge können kurzfristig ausfallen, wenn nicht genügend Passagiere mitfliegen.
Die Schnellboote (Speed Boats) sind häufig in Unfälle verwickelt, gelegentlich mit tödlichem Ausgang. Auf fast allen Strecken verkehren auch normale Boote (sog. Slow Boats).
In vielen Provinzen kann das Straßen- und Brückennetz durch starke Regenfälle stark beeinträchtigt werden. Viele Straßen befinden sich dann in einem noch schlechteren Zustand als normalerweise. Insbesondere in der Regenzeit kommt es häufig vor, dass ganze Straßenabschnitte, gerade in ländlichen Gegenden, überflutet oder weggespült werden und kaum oder gar nicht mehr befahrbar sind. In der Dunkelheit sind Gefahren unkalkulierbar.
Zudem birgt der Straßenverkehr aufgrund des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer und des Zustandes vieler Fahrzeuge (nicht zuletzt der Überlandbusse) besondere Risiken. Gerade abends und an Feiertagen tragen alkoholisierte Fahrer zum hohen Verkehrsrisiko bei. Die Unfallrate (auch mit Todesfolge) ist hoch.
Nutzer motorisierter Zweiräder müssen einen Schutzhelm tragen.
Ist ein Ausländer in einen Unfall verwickelt, wird in der Regel sein Pass eingezogen und unabhängig von der Schuldfrage die Bezahlung des (gesamten) Schadens und ggf. Schmerzensgeld verlangt. Es kann schwierig bis unmöglich sein, auch in offensichtlich berechtigten Fällen, vom Veranstalter von Touren im Land Schadenersatz einzufordern.
Schwere Verletzungen oder Krankheiten können außerhalb der wenigen städtischen Zentren nur unzureichend versorgt werden.
• Verzichten Sie möglichst auf die Benutzung von Schnellbooten.
• Unternehmen Sie Wanderungen und Besuche in Nationalparks nur mit ortskundiger Begleitung.
• Bitte beachten Sie in Ihren Reiseplänen bei geplanten Überlandfahrten die lokale Berichterstattung und die Anweisungen der örtlichen Behörden. Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
• Klären Sie vor einer Tour mit örtlich ansässigen Reiseveranstaltern die Haftungsfrage im Fall von Sach- oder Personenschäden
Führerschein
Der internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Besondere Verhaltenshinweise
Die Bevölkerung von Laos ist aus sehr vielen Ethnien zusammengesetzt, deren Verhaltensweisen und Bräuche respektiert werden sollten. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur für religiöse Stätten und Zeremonien, etwa hinsichtlich der Bekleidung bei Betreten buddhistischer Klöster. Beim Baden an öffentlichen Stellen wird Frauen empfohlen, ein T-Shirt und eine kurze Hose über der Badekleidung zu tragen.
LGBTIQ
Es gibt keine strafrechtliche Verfolgung von LGBTIQ-Personen. Gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Ausländern werden verhalten akzeptiert, solange sie nicht öffentlich zur Schau gestellt werden. Diskriminierungen im täglichen Leben sind kaum zu erwarten; entsprechende Clubs oder Diskotheken werden seitens der Behörden meist geduldet.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Rauschgiftdelikte wie der Erwerb, die Verteilung und die Ein- und Ausfuhr von Drogen aller Art werden strafrechtlich streng verfolgt.
Bei schweren Drogenvergehen drohen lebenslängliche Haftstrafen oder sogar die Todesstrafe (Besitz oder Handel von mehr als 500 g Heroin, 3 kg Amphetamine und/oder 10 kg Chemikalien für die Drogenherstellung). Todesurteile wurden bereits verhängt, wenn auch bisher nicht vollstreckt. Die steigende Zahl der Todesfälle ausländischer Drogenkonsumenten weist darauf hin, dass die Qualität der Drogen offenbar falsch eingeschätzt wird.
Auch der Besitz geringer Mengen ,auch im Transitbereich von Flughäfen, kann zu mehrjährigen Freiheitsstrafen führen. Die Strafverfahren entsprechen nicht rechtsstaatlichen Vorstellungen (jahrelange Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Vertretung, harte Haftbedingungen). Bereits das Rauchen eines Joints kann zur Festnahme und in der Regel zur Zahlung einer erheblichen Geldstrafe führen. Zunehmend wird Drogenerwerb, -konsum und mittlerweile sogar der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe eines Konsumenten wie eine Art Mittäterschaft von interessierten Kreisen zur Erpressung der Betroffenen genutzt.
Außereheliche sexuelle Kontakte sind in Laos traditionell nicht gestattet. Dies gilt im Besonderen für intime Beziehungen zwischen Ausländern und Laoten. Bereits vermutete Verstöße wurden in der Vergangenheit in Einzelfällen mit mehr als symbolischen Geld- oder Haftstrafen geahndet (offizielles Strafmaß liegt bei 500 bis 5.000 USD). Fälle von Erpressung, nächtliche Razzien in Hotels und Privatunterkünften sind keine Seltenheit.
Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren ist nach laotischem Recht strafbar. Der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch deutsche Staatsangehörige wird auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Laos begangen wurde.
Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten. Beim Fotografieren von Menschen und religiösen Einrichtungen bzw. Mönchen sollte – wie überall – eine angemessene Zurückhaltung geübt werden.
Es ist verboten, sich nach 22 Uhr an der unteren Uferpromenade des Mekongs in Vientiane aufzuhalten. Der Fluss ist hier unmittelbares Grenzgebiet. Touristen, die sich nach 22 Uhr dort aufhalten, laufen Gefahr, von Grenzpolizisten verhört und verhaftet zu werden.
Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet. Es ist vorgekommen, dass Reisende im Zug festgenommen wurden, weil sie Karten gespielt haben. Dabei spielte es keine Rolle, dass es sich bei dem Kartenspiel nicht um ein Glückspiel handelte.
Sog. Rowdytum ist verboten und wird mit Geldstrafe bestraft. Gemeint ist der Verstoß gegen die Regeln und die Disziplin des sozialen Lebens unter gleichzeitiger Anwendung von Gewalt, Drohungen, beleidigender Sprache oder anderer Aktivitäten, die der sozialen Ordnung widersprechen.
Ein konsularischer Beistand ist außerhalb von Vientiane wegen der unzureichenden Infrastruktur nur sehr eingeschränkt möglich.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Laotische Kip (LAK). LAK, THB (thailändische Baht) und USD können mit Kreditkarte (Visa und teils Mastercard) in verschiedenen Banken in Vientiane abgehoben werden. Die Gebühren liegen je nach Bank und Währung zwischen 2,7 und 5%, zuzüglich der Gebühren der Heimatbank. Nahezu alle in Vientiane ansässigen Banken und auch einige in Luang Prabang bieten verschiedene Formen von Blitzüberweisungen an.
An den meisten Geldautomaten kann Geld gegen Zahlung einer Gebühr mit Kreditkarte abgehoben werden. Der an Geldautomaten auszahlbare Höchstbetrag ist von Bank zu Bank verschieden und liegt in der Regel bei 2.000.000 KIP. Bei einigen Banken sind mehrere Abhebungen an einem Tag möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Laos sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. https://diplo.de/-/199678 Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19 https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und sollten noch mindestens drei freie Seiten enthalten.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos ein Visum, das vor der Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung, online oder bei Einreise beantragt werden kann.
Visum vor Einreise
Grundsätzlich ist das Einreisevisum vor Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung zu beantragen. Zuständig für die Visumerteilung sind die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin http://www.laos-botschaft.de/, die laotische Botschaft in Bangkok (520.502/1-3 Soi Sahakarnpramoon, Phacha-Uthit Road, Wangthonglang, Bangkok 10310, Tel.: (+662) 539 3642, (+662) 539 3827, E-Mail mailto:laoembassyinbkk@gmail.com: laoembassyinbkk@gmail.com) oder das laotische Konsulat in Khon Kaen (512/2 Tombon Sila Amphae Mueang Khonkaen 4000, Tel.: (+6643) 393 402, E-Mail: mailto:Ckklao@hotmail.com Ckklao@hotmail.com).
Online-Visum (eVisa)
Für Touristen ist es ebenfalls möglich, für einen Aufenthalt von 30 Tagen vor Einreise ein elektronisches e-Visa https://laoevisa.gov.la/ zu erhalten. Derzeit berechtigt das elektronische Visum nur zur Einreise an den Grenzstellen Wattay International Airport, Lao-Thai Friendship Bridge in Vientiane, Luang Prabang International Airport, Pakse International Airport und Lao-Thai Friendship Bridge II in Savannakhet. Eine Ausweitung auf andere Grenzstellen ist geplant. Das elektronische Visum ist für 30 Tage gültig. Die Visumgebühr beträgt 50 USD. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Arbeitstage.
Visum bei Einreise (Visa on Arrival)
Sogenannte „Visa on Arrival“ mit einmaliger Einreise können für einen Aufenthalt von 30 Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet sowie an einigen internationalen Grenzübergängen zum Preis von 40 USD gegen Vorlage des noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses und von zwei aktuellen Lichtbildern beantragt werden. Da es vorkommen kann, dass das Verfahren an einem Landgrenzübergang auch vorübergehend nicht verfügbar ist, sollten sich Reisende vor Anreise vergewissern, dass an dem Grenzübergang Visa bei Einreise erteilt werden. Die laotische Einwanderungsbehörde veröffentlicht eine Liste von Checkpoints https://immigration.gov.la/checkpoints/ mit Informationen zu Visa bei Einreise.
Verlängerung des Visums
Aufenthaltsgenehmigungen (Visa) für Laos sollten rechtzeitig verlängert werden (20.000 LAK/Tag, ca. 1,50 EUR). Wird die Visumsdauer überzogen, so muss mit Geldstrafen (10 USD pro Tag „Overstay“) und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden.
Einreisekontrolle
Die Einreise nach Laos sollte nur über die für Ausländer geöffneten Grenzübergänge erfolgen. Bei Einreise ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Einreisestempel im Reisepass angebracht wird. Das Fehlen eines ordnungsmäßigen Einreisestempels führt spätestens bei Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten (hohe Geldstrafen, Verhaftung, Abschiebung). Ob das Fehlen des Einreisestempels aus einem Fehlverhalten des Reisenden resultiert oder nicht, ist bei der Strafbemessung unerheblich.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
• Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbegrenzt möglich, aber ab einem Wert von 10.000 USD zu deklarieren.
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist verboten.
Die Ausfuhr von Buddhafiguren ist untersagt; mitgeführte und bei der Zollkontrolle entdeckte Figuren werden konfisziert. Für den Export von Antiquitäten ist eine Genehmigung des Department of Heritage Vientiane (Antique Management Office, Tel.: +856 21 31 66 90) einzuholen.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Heimtieren ist die Vorlage eines veterinärärztlichen Gesundheitszeugnisses erforderlich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft von Laos in Berlin https://www.laos-botschaft.de/.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
• Reisende sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischungsimpfungen alle zehn Jahre haben.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
• Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber https://www.diplo.de/-/2436520. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/denguefieber/2436520
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
• Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/malaria/2533132
• Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
• Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
• Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
• Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
• Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
• Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
• Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/cholera/2433480
• Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Entlang des Mekong und seiner Seitenarme besteht bei Süßwasserkontakt ein Infektionsrisiko mit dem Pärchenegel Schistosoma, der das chronische Krankheitsbild der Bilharziose, eine Entzündung von Harnblase oder Darm, hervorrufen kann. Süßwasserkontakt sollte daher gemieden werden. Ungefährlich sind Pools in den Hotels. Weitere Infos im Schistosomiasis. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis/2562868
Influenza
Saisonale Influenzaviren kommen überwiegend während der Regenzeit vor, epidemische Verläufe sind nicht bekannt. Die pandemische Influenza A/H1N1 konnte seit Juni 2009 nachgewiesen werden, die Fälle sind deutlich rückläufig. Zwei tödlich verlaufene Fälle der aviären Influenza A/H5N1 (Vogelgrippe) wurden 2007 bekannt, seither gab es nur noch vereinzelte Ausbrüche auf Geflügelfarmen, die schnell eingedämmt werden konnten.
Weitere wichtige Erkrankungen im Land
Tollwut (vorwiegend in ländlichen Gebieten, Impfstoffe und Immunglobulin sind in Laos insbesondere auf dem Land nur schwer zu bekommen), Japanische Encephalitis (saisonal in ländlichen Gebieten) sowie auf dem Lande auch Melioidose und Leptospirose sind weiter wichtige Infektionskrankheiten. Verschiedene giftige Schlangenarten kommen vor (auch in den Stadtgebieten, v. a. während der Regenzeit), hier ist besondere Vorsicht geboten, siehe Erste Hilfe bei Schlangenbissen. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/schlangenbisse/2519592
Luftverschmutzung
Insbesondere in der trockenen Jahreszeit (November bis April) ist in ländlichen Gebieten aufgrund von Bränden eine stärkere Belastung durch Rauch und Staub möglich. Der Höhepunkt der Luftverschmutzung liegt in der Regel zwischen Mitte März und Mitte April.
• Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
In Vientiane ist die medizinische Grundversorgung in einigen wenigen Privatkliniken möglich (Niveau Hausarztpraxis/Gemeinschaftspraxis). Bei Bedarf erfolgt eine Verlegung in ein internationales Krankenhaus im benachbarten Thailand.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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