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Leistungen zur Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und der Hilfe zum Lebensunterhalt steigen

Die Leistungen zur Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und die Hilfe zum Lebensunterhalt steigen ab 1. Januar 2024. Beispielsweise erhalten Alleinstehende oder alleinerziehende Menschen 563 Euro monatlich, Jugendliche 471 Euro und Kinder ab sieben Jahren 390 Euro. Damit erhöhen sich auch die Beträge für Mehr- und Sonderbedarfe.

Die Änderungen werden automatisch wirksam. Es bedarf keines neuen Antrages. Im Januar 2024 werden in der Regel die neuen Beträge ausgezahlt, auch wenn noch kein Änderungsbescheid zugegangen ist. Sollte im Einzelfall eine Überprüfung erforderlich sein, wird der Erhöhungsbetrag noch im Laufe des Monats Januar nachgezahlt.

Gesamtübersicht:

Stufe
Leistungsberechtigte
in Euro
1
Alleinstehende und Alleinerziehende
563
2
zwei Erwachsene, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen
506
3
Erwachsene in stationären Einrichtungen
451
4
Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
471
5
Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
390
6
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
357

 

Die Barleistungen für Bewohner in vollstationären Einrichtungen erhöhen sich ebenfalls:

in Euro
Grundbarbetrag für Leistungsberechtigte in Heimen oder gleichartigen vollstationären Einrichtungen
152,01

 

 

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