Leistungen zur Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und der Hilfe zum Lebensunterhalt steigen
Die Leistungen zur Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und die Hilfe zum Lebensunterhalt steigen ab 1. Januar 2024. Beispielsweise erhalten Alleinstehende oder alleinerziehende Menschen 563 Euro monatlich, Jugendliche 471 Euro und Kinder ab sieben Jahren 390 Euro. Damit erhöhen sich auch die Beträge für Mehr- und Sonderbedarfe.
Die Änderungen werden automatisch wirksam. Es bedarf keines neuen Antrages. Im Januar 2024 werden in der Regel die neuen Beträge ausgezahlt, auch wenn noch kein Änderungsbescheid zugegangen ist. Sollte im Einzelfall eine Überprüfung erforderlich sein, wird der Erhöhungsbetrag noch im Laufe des Monats Januar nachgezahlt.
Gesamtübersicht:
Stufe
|
Leistungsberechtigte |
in Euro
|
1
|
Alleinstehende und Alleinerziehende |
563
|
2
|
zwei Erwachsene, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen |
506
|
3
|
Erwachsene in stationären Einrichtungen |
451
|
4
|
Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres |
471
|
5
|
Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres |
390
|
6
|
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres |
357
|
Die Barleistungen für Bewohner in vollstationären Einrichtungen erhöhen sich ebenfalls:
in Euro | |
Grundbarbetrag für Leistungsberechtigte in Heimen oder gleichartigen vollstationären Einrichtungen |
152,01
|