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Mit 1,5 Promille Sportboot geführt

#Potsdam, Potsdamer Havel

Polizeibeamte der Wasserschutzpolizei kontrollierten am Donnerstagabend auf der Potsdamer Havel ein Sportboot. Dabei stellten sie Alkoholgeruch beim 20-jährigen Schiffsführer fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,5 Promille. Der Mann musste die Beamten zum Revier der Wasserschutzpolizei begleiten, wo eine ärztliche Blutprobenentnahme durchgeführt wurde. Anschließend wurde dem Mann die Weiterfahrt untersagt. Eine entsprechende Anzeige wurde aufgenommen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Promillegrenzen auf dem Wasser analog zu denen im Straßenverkehr sind! Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten.

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