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Nachfrage nach Kleingärten treibt Preise in die Höhe: künftig nur noch für Großverdiener?

Potsdam (ots)

 

In Berlin sind die Wartelisten für Kleingärten extrem lang. Für 65.000 Objekte gibt es 19.000 Bewerber. Deshalb werden die grünen Oasen oft für ein Vielfaches ihres geschätzten Werts angeboten. Bei der Recherche stieß das Verbrauchermagazin des rbb auf Angebote für über 80.000 Euro.

Das ist jedoch nicht gesetzeskonform und sogar riskant, wie der Präsident des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde, Gert Schoppa, in der Fernsehsendung SUPER.MARKT betont. „Das sind Praktiken, die wir nicht möchten. Also nicht nur nicht möchten, sondern gegen die wir, wenn wir es feststellen, vorgehen. Der Grund und Boden kann nicht gekauft werden. Er wird gepachtet.“

Und nicht der aktuelle Pächter, sondern der Vorstand des jeweiligen Kleingarten-Vereins entscheidet über die Neuverpachtung. Diese Vergabe ist in Verwaltungsvorschriften klar geregelt, erläutert die Berliner Rechtsanwältin Kathleen Pfordte: „Die Vergabe der Kleingärten soll nach der zeitlichen Reihenfolge erfolgen. Nur Bewerber mit sozialen Voraussetzungen und Räumungsbetroffene sind vorzuziehen.“

Von „Meistbietenden“ ist nicht die Rede. Und dennoch gelingt es vielen, die Wartelisten zu umgehen und sich einen Kleingarten teuer zu erkaufen. Immer wieder gibt es Pächter und Pächterinnen, die aus der großen Nachfrage Profit schlagen möchten. So besichtigte die SUPER.MARKT-Redaktion einen auf ebay annoncierten Kleingarten, bei dem die Abstandszahlung 42.000 Euro betragen soll. Das ist mehr als das Fünffache des vom zuständigen Verein geschätzten Wertes für Gewächse und Laube. Die Gärtnerin argumentiert mit der Marktlage: „So viele Leute suchen. Da gebe ich den Garten nicht zu dem kleinen Preis ab.“

Dagmar Frick vom Bezirksverband Lichtenberg erklärt, dass die Richtlinien zur Wertermittlung von Kleingärten Summen über 20.000 Euro gar nicht hergeben. Vom jeweiligen Verein „wird die Laube geschätzt und andere Baulichkeiten wie Gewächshäuser. Dann werden die Außenanlagen bewertet. Es wird nichts bewertet, was innen eingebaut ist, also Marmorfußboden oder … eingebaute Dusche oder ähnliche Sachen.“

Verbandspräsident Schoppa warnt die Interessenten eindringlich vor den Risiken, wenn sie diese Summen zahlen. „Alle, die auf solche Annoncen reinfallen, müssen wissen: sie müssen zum Schluss einen Pachtvertrag angeboten bekommen. Und das ist mit Sicherheit nicht sicher, ob ein solcher Pachtvertrag dann auch zustande kommt. Auch beim Höchstangebot nicht.“ Es ginge schließlich um die Erholung durch Gärtnern in der Freizeit, nicht um ein Grundstück zum Wohnen. Für 400 bis 500 Euro Pacht pro Jahr, nicht für teure Abstandssummen. Deshalb definiert das Bundeskleingartengesetz seit genau 40 Jahren auch strenge Regeln für die Nutzung. So sollen die Gärten der Gemeinnützigkeit dienen, geschützt vor Spekulationen des freien Marktes. Sie sollen eine soziale, ökologische Rolle spielen und zur Selbstversorgung mit Obst und Gemüse beitragen.

Weitere Informationen im rbb-Verbrauchermagazin „SUPER.MARKT“ am Montag, den 17. April 2023 um 20.15 Uhr bzw. anschließend in der Mediathek.

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