Potsdam

Neue Förderrichtlinie unterstützt gezieltes Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung

Nach der heutigen Veröffentlichung des städtischen Doppelhaushalts 2023/2024 ist ab sofort die Antragstellung auf Zuschüsse nach der neuen Förderrichtlinie zur Aktivierung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen vom 5. April 2023 möglich.

Die Förderrichtlinie ist ein weiteres Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt, weil hier die Bereiche Mobilität, Konsum, Sanieren und Bauen, Erneuerbare Energien, Klimafolgenanpassung und Biodiversität gleichermaßen berücksichtigt sind. Hierfür stehen nunmehr 200.000 Euro zur Verfügung.

Ein Beispiel: Insbesondere wurde nunmehr die Förderung von Stecker-Solar-Geräten bis 0,6 kWp von bislang 100 Euro auf nunmehr 250 Euro angehoben. Auch die Anschaffung eines E-Lastenrades wird mit bis zu 1.000 Euro unterstützt – wenn für die Aufladung der Akkus des Rades 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien mit einem anerkannten Ökostrom-Label wie „OK-Power“, „EKOenergie“, „Grüner Strom“-Label der Umwelt- oder Verbraucherverbände oder „TÜV-Zertifikat“ oder aus „Eigenproduktion“ zur Ladung zuhause verwendet wird.

Unterstützung von bis zu 200 Euro gibt es auch für Menschen, die ihren defekten Kühlschrank reparieren lassen, statt einen neuen zu kaufen. Oft sind dies nur kleine finanzielle Hilfen für die Bürgerinnen und Bürger. Sie sind jedoch relativ unkompliziert zu beantragen und sollen auch ein Anreiz sein, sich mit dem Thema Klimaschutz und der Schonung von Ressourcen zu befassen. Die Sanierung von Gebäuden, Nutzung erneuerbarer Energien, Fassadenbegrünung oder Gartengestaltung sowie Sonderförderungen für Vereine zur Durchführung von sensibilisierenden und aktivierenden Klimaschutzveranstaltungen sind ebenfalls förderfähig.

„Mit der neuen Klimaschutzförderrichtlinie stellen wir weiterhin unter Beweis, dass wir in Potsdam nicht nur von Klimaschutz reden. Wir packen das Thema gerade auch in finanziell angespannten Zeiten an und ermuntern alle Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt weiterhin zu aktivem Handeln“, sagt der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Bernd Rubelt.

Zahlreiche Ideen der Verwaltung, der politischen Fraktionen, der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam sowie der Wirtschaftsförderung Brandenburg, aber auch des Klimabeirates sowie Erfahrungen von 15 deutschen Kommunen sind in die Förderrichtlinie Klimaschutz eingeflossen. So ist sichergestellt, dass die Handlungsfelder Klimaschutz und Klimafolgenanpassung ganzheitlich betrachtet und alle Bürgerinnen und Bürger mit in die Befassung dieser Themen einbezogen werden – egal ob als Mieter oder Eigenheimbesitzer.

Eine Besonderheit der Förderrichtlinie ist, dass sie innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens relativ unkompliziert, logisch, kundenorientiert und verwaltungsvereinfachend ausgestaltet ist. Es handelt sich also um eine Förderrichtlinie, die zum Mitmachen anregt.

Daher können ab dem 13. Juli 2023 wieder entsprechende Fördermittelanträge gestellt werden.

Alle Infos sowie Fördermittelanträge über die Förderrichtlinie zur Aktivierung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in der Landeshauptstadt Potsdam sind unter http://www.potsdam.de/klima abrufbar.

Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge können an folgende Adresse gesandt werden: Landeshauptstadt Potsdam, Koordinierungsstelle Klimaschutz, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam. Für weitere Auskünfte und Informationen zum Förderverfahren stehen die Kolleginnen und Kollegen der Koordinierungsstelle Klimaschutz telefonisch unter 0331 289 3019 oder per Email unter koordinierung-klimaschutz@rathaus.potsdam.de zur Verfügung.

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