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Neuseeland: Reise- und Sicherheitshinweise

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite von New Zealand Immigration. https://www.immigration.govt.nz/
Die neuseeländische Regierung hat mit Wirkung vom 31. Juli 2022 ihre COVID-19-bedingten Grenzschließungen und Einreisebeschränkungen aufgehoben. Somit ist die internationale Einreise auf dem Luft- und Seeweg für doppelt Geimpfte wieder uneingeschränkt möglich. Eine verpflichtende Quarantäne nach Einreise bzw pre-departure COVID-19-Tests sind nicht mehr erforderlich. Stattdessen muss nach Einreise an Tag 1 sowie Tag 5 ein Schnelltest (Rapid Antigen Test RAT) gemacht werden, dessen Ergebnis jeweils den neuseeländischen Gesundheitsbehörden zu übermitteln ist.
Ungeimpften Einreisenden – außer neuseeländische Staatsangehörige bzw. Kinder unter 16 Jahren bzw. Personen mit ärztlichem Attest, das Impfausschluss bescheinigt – ist die Einreise derzeit nicht gestattet. In wenigen Ausnahmefällen kann bis spätestens fünf Tage vor Abreise nach Neuseeland auf Antrag eine Befreiung von der Impfpflicht https://www.health.govt.nz/covid-19-novel-coronavirus/covid-19-information-specific-audiences/covid-19-travellers/covid-19-exemptions-new-zealands-vaccination-requirements-incoming-travellers gewährt werden.
Alle Reisenden sind verpflichtet, vor Abflug die „New Zealand Traveller Declaration“ https://www.travellerdeclaration.govt.nz/ online auszufüllen.
Reisende ohne gültiges Visum müssen vor der Einreise nach Neuseeland zusätzlich zur „New Zealand Traveller Declaration“ ein NZeTA (New Zealand Electronic Travel Authority) beantragt und erhalten haben. Die derzeit geltenden Einreisevoraussetzungen können bei den neuseeländischen Behörden https://covid19.govt.nz/international-travel/travel-to-new-zealand-by-air/ eingesehen werden.
Ausreise und Transit
Transitreisende sind von der COVID-19-Impfpflicht sowie von der Vorlage einer „New Zealand Traveller Declaration“ befreit. Aktuelle Informationen finden Sie auf Unite against COVID-19 https://covid19.govt.nz/travel-and-the-border/travel-to-new-zealand/pre-departure-testing-for-arrivals-into-new-zealand/ oder Immigration NZ. https://www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas/apply-for-a-visa/tools-and-information/your-journey-to-new-zealand/before-you-travel-to-new-zealand/transit-passengers
Beschränkungen im Land
In Neuseeland gilt das COVID-19 Protection Framework (Traffic Light System), das je nach Pandemielage Regionen mit Beschränkungen versieht.
In den öffentlichen Verkehrsmitteln (einschließlich Fähren) und auf allen Flügen sowie in Geschäften ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Abstandsregeln (1,5 Meter) sind einzuhalten. Zur Kontaktnachverfolgung wird das Nutzen der App „NZ Covid Tracker“ empfohlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der neuseeländischen Regierung und nutzen Sie im Land die neuseeländische Tracing-App unter Aktivierung der Bluetooth-Funktion.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Healthline.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.
• Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen.
• Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft bezüglich Transitflügen und informieren sich bei den neuseeländischen Behörden dazu.
Sicherheit
Terrorismus
Bis zu den Angriffen mit Schusswaffen im März 2019 auf zwei Moscheen in Christchurch, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte forderten, blieb Neuseeland von Terrorakten verschont.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Lage ist insgesamt ruhig.
• Informieren Sie sich dennoch über die lokalen Medien.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere in den an von Touristen sehr frequentierten Orten vor.
Fahrzeugaufbrüche auf unbewachten Parkplätzen in größeren Städten und Siedlungen sowie entlang von touristisch ausgebauten Routen wie z.B. der Coromandel-Halbinsel, dem Gebiet um Rotorua oder Queenstown sind keine Seltenheit.
Vereinzelt kam es in der Vergangenheit außerdem zu Überfällen auf Touristen, die per Anhalter unterwegs waren oder nachts außerhalb organisierter Campingplätze gezeltet bzw. geparkt hatten (freedom camping).
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf, insbesondere in Backpacker-Unterkünften.
• Lassen Sie keine Wertsachen im Auto oder im Wohnmobil zurück.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Tropenstürme
In Neuseeland ist von November bis April Wirbelsturmsaison. In dieser Zeit kann es vereinzelt zu tropischen Zyklonen und intensiven Regenfällen kommen und in der Folge zu Überschwemmungen und Verkehrsbeeinträchtigungen.
Erdbeben und Vulkane
Neuseeland liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
Der Ausbruch des Vulkans Whakaari auf der Insel White Island am 9. Dezember 2019 forderte zahlreiche zum Teil schwer Verletzte und auch Todesopfer. Die Insel bleibt bis auf weiteres gesperrt.
Busch- und Waldbrände
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Neuseeland aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss auch in diesen Fällen gerechnet werden.
Überschwemmungen
Starkregen und Schneeschmelzen können zu Überschwemmungen und Erdrutschen führen. Straßensperrungen nach Erdrutschen oder Unterspülungen kommen nicht selten vor und erfordern zum Teil weite Umwege.
• Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des Joint Typhoon Warning Center.
• Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
• Informieren Sie sich vor Ort ggf. bei Civil Defence, Geonet und WREMOnz.
• Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es herrscht Linksverkehr. Der Ausbau und Zustand der Straßen unterscheidet sich deutlich von den Verhältnissen in Mitteleuropa.
Mehrspurige Autobahnen und -straßen existieren nur auf wenigen, vergleichsweise kurzen Teilstrecken in den urbanen Großräumen Auckland (bis nach Hamilton), Wellington, Christchurch und Dunedin.
Der überwiegende Teil der Staats- und Landstraßen in Neuseeland ist einspurig, kurvenreich und eng; vereinzelt gibt es starke Steigungen und Gefälle. Nebenstraßen sind oft nicht durchgehend asphaltiert.
Die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Unter den Verunglückten befanden sich zunehmend junge Touristen.
Um die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von ausländischen Fahrern zu senken, haben sich zahlreiche Fahrzeugverleiher einem selbstverpflichtenden Verhaltenskodex unterworfen. Ausländische Kunden werden vor Übernahme des Fahrzeugs nicht nur umfassend über die neuseeländischen Straßenverkehrsvorschriften informiert, sondern auch zum Stand ihrer Vorbereitung auf das Fahren in Neuseeland und zu ihrer Fahrerfahrung befragt. Der Verhaltenskodex sieht vor, dass die Vermietung in letzter Konsequenz ggf. verweigert werden kann.
Bei Wanderungen in der Wildnis drohen erhebliche Gefahren und Risiken, auch Anbieter von Touren und Extremsportarten haben nicht immer Ausrüstungen mit hohen Sicherheitsstandards.
• Machen Sie sich vor Reiseantritt mit den Hinweisen zur Straßenverkehrssicherheit in Neuseeland bzw. dem Merkblatt in deutscher Sprache in wichtigsten neuseeländischen Verkehrsregeln vertraut.
• Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
• Kalkulieren Sie Fahrzeiten sorgfältig und großzügig und beachten Sie hierbei die geringere Reisegeschwindigkeit auf neuseeländischen Straßen.
• Achten Sie auf ausreichende Ruhezeiten, insbesondere nach einer langen Fluganreise.
• Achten Sie bei Wanderungen und Extremsportarten auf adäquate Ausrüstung für alle Wetterlagen und machen Sie sich auch bei Rundflügen mit Risiken vertraut. Dazu gehört der Outdoor Safety Code der neuseeländischen Naturschutzbehörde DOC.
• Vergewissern Sie sich, dass lokale Veranstalter vertrauenswürdig sind und dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
• Erkundigen Sie sich vor Ort, z.B. beim lokalen DOC-Büro oder der Touristeninformation I-Site.
Führerschein
Ausländische Führerscheine werden für einen Zeitraum von längstens einem Jahr ab Einreise anerkannt, müssen aber ggf. mit einer beglaubigten Übersetzung in englischer Sprache mitgeführt werden.
Ein internationaler Führerschein ist nicht zwingend notwendig, wird jedoch in Verbindung mit dem nationalen Führerschein als Übersetzung anerkannt.
Weitere Informationen, sowie Adressen anerkannter Übersetzungsmöglichkeiten, finden Sie bei der neuseeländischen Verkehrsbehörde. https://www.nzta.govt.nz/driver-licences/new-residents-and-visitors/
LGBTIQ
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das Sammeln von Pflanzen und das Fangen von Tieren sowie die Ausfuhr von Pflanzen und Tieren ohne erforderliche Genehmigung stehen in Neuseeland unter Strafe; auch der Versuch ist strafbar.
Verstöße werden hart geahndet, auch bei Ersttätern sind Haftstrafen von mehreren Monaten die Regel, nicht selten in Kombination mit Geldstrafen in Höhe von mehreren Tausend Neuseeland-Dollar.
Diese Bestimmungen gelten nicht nur für akut vom Aussterben bedrohte Arten, sondern auch für alle von der Naturschutzbehörde als gefährdet eingestuften Arten. Dazu zählen u. a. Geckos, Papageienvögel (Kaka, Parakeet) und Orchideen.
Der Besitz sowie die Ein- und Ausfuhr von Drogen werden mit empfindlichen Strafen geahndet.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Neuseeland-Dollar (NZD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nahezu überall möglich.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens einen Monat über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten als Tourist oder Geschäftsreisender kein Visum, müssen jedoch im Besitz eines Rück- oder Weiterflugtickets sein und auf Verlangen der Einreisebehörde den Nachweis über genügend Mittel zur Finanzierung des Aufenthalts vorlegen können. Ebenso benötigen sie eine elektronische Einreisegenehmigung NZeTA. https://www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas/apply-for-a-visa/about-visa/nzeta
Elektronische Einreisegenehmigung NZeTA
Die elektronische Einreisegenehmigung NZeTA https://www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas/apply-for-a-visa/about-visa/nzeta ist online oder auf mobilen Geräten über die NZeTA-App https://www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas/apply-for-a-visa/about-visa/nzeta zu beantragen und auch für einen Aufenthalt im Transitbereich erforderlich.
Die NZeTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (12 NZD bei Online-Registrierung und 9 NZD bei Registrierung über eine mobile App).
Zusätzlich wird seit Oktober 2019 bei Registrierung auch eine neu eingeführte Tourismussteuer (International Visitor Conservation and Tourism Levy IVL) https://www.nzetavisawaiver.com/international-visitor-conservation-tourism-levy/ in Höhe von derzeit 35 NZD verlangt, die für eine nachhaltigere Tourismusindustrie in Infrastruktur- und Umweltschutzprojekte fließen soll.
Die einmal erteilte NZeTA gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren.
Die zuständige New Zealand Immigration https://www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas/apply-for-a-visa/about-visa/nzeta empfiehlt, den Antrag nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Visum für andere Aufenthaltszwecke
Für andere Aufenthaltszwecke, u. a. für jede Form der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, oder für längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich. Weitere Informationen bietet die neuseeländische Einwanderungsbehörde. http://www.immigration.govt.nz/
Minderjährige
Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, müssen auch eine Einverständniserklärung zur Reise (in englischer Sprache) mitführen.
• Beachten Sie die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Neuseeland hat außerordentlich strenge Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und andere pflanzliche und tierische Produkte, die ein Risiko für die Flora und Fauna des Landes darstellen könnten. Reisende sind verpflichtet, bei der Einreise als Risiko in Frage kommende Produkte bzw. Gegenstände zu deklarieren. Dazu zählen unter anderem:
• Alle Lebensmittel
• Pflanzen und Saaten
• Tiere und Tierprodukte
• Gebrauchte Sport- und Campingausrüstung
• Wander- und andere Sportschuhe
• Gartengeräte und andere Gegenstände
Diese Liste ist nicht abschließend; ausführliche Informationen sind dem Internetauftritt des Quarantäne-Dienstes des Ministeriums für Primärindustrien http://www.mpi.govt.nz/travel-and-recreation/ zu entnehmen.
Beachten Sie, dass selbst das versehentliche Mitführen von Reiseproviant, z. B. ein einziger im Handgepäck vergessener, nicht-deklarierter Apfel, zu einer sofort fälligen, substanziellen Geldstrafe führen kann.
Bei Ankunft in Neuseeland muss mit eingehenden Kontrollen, wie zum Beispiel einer Durchsuchung des Gepäcks mit Spürhunden, gerechnet werden. Verstöße gegen die Einfuhrbestimmungen werden unnachgiebig mit Geld- (in der Regel mindestens 400 NZD) und ggf. auch Haftstrafen oder Ausweisung geahndet.
Auch Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen vom neuseeländischen Zoll nach dem Customs and Excise Act 2018 http://www.legislation.govt.nz/act/public/2018/0004/latest/whole.html#DLM7039503 zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden. Auch die Herausgabe des Passworts kann hierzu verlangt werden. Bei Verweigerung drohen Geldstrafen von bis zu 5.000 NZD.
Die Zollfreimengen für Genussmittel im Reiseverkehr belaufen sich für Personen über 17 Jahren auf maximal 4,5 Liter Wein oder Bier und höchstens drei Flaschen Spirituosen zu je maximal 1,125 Liter sowie höchstens 50 Zigaretten oder 50 Gramm Tabak bzw. Zigarren (oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren bis maximal 50 Gramm). Andere Waren dürfen bis zu einem Gesamtwert von 700 NZD je Reisendem eingeführt werden. Ausführliche Informationen finden Sie beim neuseeländischen Zoll. https://www.customs.govt.nz/personal/import-allowances-and-charges/
Einfuhrverbote bzw. -beschränkungen bestehen u.a. für Waffen, wie auch für bestimmte Arten von Messern. Weitere Informationen hält die neuseeländische Polizei http://www.police.govt.nz/advice/firearms-prohibited-offensive-weapons/prohibited-offensive-weapons bereit. Bei Ein- und Ausreise sind mitgeführte Bargeldbeträge (einschließlich Schecks, Reiseschecks, Geld- oder Postanweisungen, Wechsel und andere übertragbare Inhaberpapiere) anzuzeigen, soweit ihr Gesamtwert 10.000 NZD beträgt oder übersteigt.
Heimtiere
Die Einfuhr von Hunden und Hauskatzen ist grundsätzlich zulässig, erfordert jedoch die Beachtung zahlreicher, detaillierter Vorschriften und (mit Ausnahme von Einfuhren aus Australien) eine mindestens zehntägige Quarantäne.
Bei Einfuhr von Zierfischen sind weitere Vorschriften zu beachten. Die Einfuhr von anderen Haustieren ist mit Ausnahmen von Kaninchen und Meerschweinchen aus Australien (und nur aus Australien) und Chinchillas aus Großbritannien (und nur aus Großbritannien) verboten. Weitere Informationen erteilt das Ministry for Primary Industries. http://www.mpi.govt.nz/importing/live-animals/pets/
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
• Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
• Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Medizinische Versorgung
Das Gesundheitssystem in Neuseeland ist gut ausgebaut. Da es in Neuseeland nicht alle in Deutschland erhältliche Medikamente gibt, empfiehlt es sich, dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Alle Medikamente müssen auf dem Einreiseformular (Arrival Card) angeben werden und entsprechende ärztliche Rezepte und Originalpackungen sind mitzuführen (dies gilt v.a. für Medikamente, die Narkotika oder deren Auszüge enthalten (auch z.B. Ephedrin oder Pseudoephedrin, häufig in Erkältungsmitteln).
Im Krankheitsfall muss zunächst ein Allgemeinarzt (General Practitioner, GP) aufgesucht werden, der dann erforderlichenfalls die Überweisung an einen Facharzt veranlasst.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
• Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
• Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
• Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
• Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.