Pedelec-Fahrer ohne Versicherung gestoppt
#Brandenburg an der Havel, Nord, Massowburg – Montag, 07.08.2023, 18:50 Uhr
Die Polizei Brandenburg informiert: die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Pedelec, welches über einer Motorenleistung von bis zu 4000 Watt verfügt und Geschwindigkeiten von bis zu 45 Km/h erreicht, gilt als Kleinkraftrad und ist rechtlich nicht als elektrisches Fahrrad zu werten.
Aus diesem Grund gelten bei einem Kleinkraftrad / Pedelec folgende Voraussetzungen für den Betrieb:
- Haftpflichtversicherung
- Betriebserlaubnis
- Fahrerlaubnis der Klasse AM
- Helmpflicht
- Straßenbenutzungspflicht