Potsdam

Planungen gehen voran: Weitere B-Pläne für Krampnitz

In die Stadtverordnetenversammlung am 1. März 2023 werden durch die Verwaltung vier Beschlussvorlagen zur Bauleitplanung in Krampnitz eingebracht. Zwei Beschlussvorlagen behandeln vordergründig Wohnzwecke in den sogenannten Klinkerhöfen, eine Vorlage bezieht sich auf die Entwicklung des südlich gelegenen „Bergviertels“, die vierte Vorlage bezweckt die Umsetzung der ingenieurtechnischen Planung des Kreuzungsbereichs an der B2.

Die zwei Bebauungsplanverfahren im Bereich der Klinkerhöfe sollen mit dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Süd“ werden vorwiegend die sogenannten Klinkerhöfe mit den denkmalgeschützten Kasernengebäuden nördlich der Ketziner Straße planungsrechtlich gesichert (23/SVV/0158). Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, Wohnnutzung zu sichern, das Erschließungsnetz anzulegen und die unter Denkmalschutz stehende Bebauung zu erhalten. Ebenfalls werden durch die Planung

gewerbliche Nutzungen im „Torgebäude“ ermöglicht, wie auch eine Kindertagesstätte.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 141-4 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Ost“ werden die denkmalgeschützten Kasernengebäuden im östlichen Teil des Entwicklungsbereichs, zwei Neubaupotenziale sowie ein unterirdisches Fledermausersatzquartier planungsrechtlich gesichert (23/SVV/0159). Der Bebauungsplan umfasst auch die den Bereich prägenden Bauten des Offizierskasinos und des Stabsgebäudes, für die ein Urbanes Gebiet festgesetzt, um Wohnnutzungen, Gewerbe wie auch soziale und kulturelle Einrichtungen zu ermöglichen.

Für die geplante Verdichtung der Klinkerhöfe mit mietpreisgedämpftem Wohnungsbau wird derzeit der Masterplan erstellt. Nach Abschluss wird dieser der SVV vorgelegt. Erst im Anschluss erfolgt die Sicherung mit einem separaten Bebauungsplan, weshalb diese Verdichtung in den aktuellen Bebauungsplänen noch nicht dargestellt ist.

Des Weiteren folgen zwei Vorlagen für die Aufstellung von Bebauungsplänen:

Für den Teilbereich des neuen Stadtquartiers Krampnitz südlich der Ketziner Straße soll der Bebauungsplan Nr. 141-2 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Bergviertel“ aufgestellt werden (23/SVV/0156). Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung der denkmalgeschützten Bestandsgebäude für die zivile Umnutzung zu Wohnzwecken bzw. gewerblich orientierten Nutzungen sowie die städtebaulich-landschaftsplanerische Ergänzung der Siedlungsstrukturen entsprechend der schon beschlossenen städtebaulich-landschaftsplanerische Masterplanung „Bergviertel – Potsdam Krampnitz“.

Für den Bereich der Bundesstraße 2 wird nach der erfolgten Konkretisierung der technischen Erschließungsplanung für den Kreuzungsbereich ein Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 141-5A notwendig (23/SVV/0157). Die vorliegende Erschließungsplanung für die Bundesstraße 2 weicht von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 141-5A ab. Die damit verbundenen Aufweitungen dienen einer separaten Busspur und der Ergänzung des Radweges.

Kommentar verfassen