Platzverweis i.V.m. Ingewahrsamnahme
In der Nacht von Freitag zu Samstag befand sich der Betroffene auf dem Tierparkfest und benahm sich unangebracht aufgrund seiner Alkoholisierung. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals leistete er nicht folge, dem Platzverweis kam er nicht nach. Somit erfolgte eine Gewahrsamnahme und die Unterbringung in den Gewahrsamsräumlichkeiten des PRev. Finsterwalde.