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Polizeieinsatz auf falschem Grundstück

Zeit: 28.09.2023, 13:35 Uhr polizeibekannt
Ort: Olbernhau, OT Hallbach
(3793) Eine Angehörige eines Mannes informierte am vergangenen Donnerstag die Polizei und teilte mit, dass der Mann im Besitz von Schusswaffen sei und sich mit einer der Waffen in einem Haus in der Hallbacher Straße das Leben nehmen will. Sofort fuhren zwei Streifenwagenbesatzungen des Polizeireviers Marienberg nach Hallbach, um den Suizid zu verhindern.
Aufgrund eines polizeiinternen Übermittlungsfehlers gingen die eingesetzten Polizisten von einer falschen Anschrift in Hallbach aus. Dieser Irrtum führte dazu, dass die Einsatzkräfte das Haus, in dem sich der Mann befinden sollte, zunächst vergeblich suchten. Sie fragten sich bei Anwohnern durch und stießen schließlich auf ein Wohn- und Geschäftshaus in der Freiberger Straße. In dem Haus bemerkten die Beamten einen Mann (62), den sie unmissverständlich aufforderten, herauszukommen und sich auf den Boden zu legen. Der 62-Jährige kam den Aufforderungen nach. Beim Hinlegen verletzte er sich und erlitt angesichts des Polizeieinsatzes einen Schock. Die Einsatzkräfte verständigten den Rettungsdienst, kümmerten sich um den 62-Jährigen und bemerkten als gleich bei der Überprüfung der Personalien den bedauerlichen Irrtum.
Noch während der leicht verletzte 62-Jährige von Rettungskräften versorgt wurde, konnte der eigentlich Gesuchte durch eine Polizistin am Telefon erreicht werden. Er hatte sich zwischenzeitlich mit einer Pistole in der Hand aus seinem Haus in Richtung eines nahen Waldes bewegt. Der Beamtin gelang es, ihn von seinem Vorhaben abzubringen. Schlussendlich wurde der Mann in eine Klinik eingeliefert.
Die Leiterin des Polizeireviers Marienberg, Erste Polizeihauptkommissarin Michaela Hengst, hat sich noch am Abend nach dem Geschehen in aller Form bei dem 62-jährigen Geschädigten entschuldig und mit ihm ein klärendes Gespräch geführt. Aufgrund der Vorkommnisse wurde seitens der Chemnitzer Kriminalpolizeiinspektion ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eröffnet.

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