Potsdam

Preisanpassung bei der EWP zum 1. Januar 2023

Potsdam. Bei der Einführung der neuen Grundversorger-Tarife hält die EWP den satzungsgemäßen Ablauf der Zustimmungseinholung und Information ein. Wie auch bei jeder vorangegangenen Preisänderung wurden auch nun folgende Schritte durchgeführt: 1. die Einholung der Zustimmung des Aufsichtsrates, 2. eine Information des Hauptausschusses der Landeshauptstadt Potsdam, 3. die Information unserer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 4. die anschließende allgemeine Veröffentlichung.

Die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) passt zum 1. Januar die Preise im Bereich der Grundversorgung an. Auf die Verbraucherinnen und Verbraucher in Potsdam kommen Steigerungen in den Bereichen Strom, Gas und Fernwärme zu.

Christiane Preuß, Geschäftsführerin der EWP erklärt: „Die EWP ist der verlässliche Versorger an der Seite der Potsdamerinnen und Potsdamer. Dieser Aufgabe fühlen wir uns verpflichtet. Deshalb gehen wir sehr umsichtig und sorgfältig an die jetzigen Preisanpassungen heran. Das lässt sich auch im Marktvergleich mit anderen, preisintensiveren Anbietern sehr gut nachvollziehen. Die Preissteigerungen, die wir jetzt ansetzen müssen, sind ein Resultat der hohen Energiebeschaffungskosten. Sie sind notwendig, um die EWP stabil zu halten und auch in Zukunft ein verlässlicher Versorger zu bleiben.“

Wieso steigen die Preise für Energie und Wärme?

Die Kosten für den Einkauf von Energie an den Börsen sind drastisch gestiegen. Seit Anfang 2021 haben sich die Preise für den Einkauf von Strom verzehnfacht. Die Beschaffungskosten für Gas haben sich infolge des Ukraine-Krieges gegenüber Anfang 2021 sogar verzwölffacht. Auch wenn es zwischenzeitlich leichte Schwankungen gibt, bleiben die Preise am Strom- und Gasmarkt auf sehr hohem Niveau und es ist nicht absehbar, wann diese Hochpreisphase endet. Das stellt auch die EWP vor enorme Herausforderungen.

Die Ursachen für diese extreme Preisentwicklung sind vielfältig. In Folge der weltweiten wirtschaftlichen Erholung zogen die Beschaffungspreise für Roh- und Brennstoffe bereits 2021 deutlich an. Seit Beginn des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine hat sich die Lage weiter verschärft.

Wie sehen die Preisanpassungen bei Strom und Gas konkret aus?

Die EWP wird ihre Preise für Strom, Erdgas und Fernwärme zum 1. Januar 2023 anpassen.

Der Strom-Arbeitspreis wird von 37,96 Cent/kWh auf 46,48 Cent/kWh angehoben.

Der Grundpreis steigt um 10,00 Euro auf 93,00 Euro pro Jahr.

Für einen Potsdamer Haushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 1.800 Kilowattstunden im Jahr hat dies Mehrausgaben in Höhe von 13,61 Euro pro Monat (+21%) zur Folge.

Der Gas-Arbeitspreis wird sich für Heizgaskunden aufgrund der langfristig gestiegenen Beschaffungskosten von 12,15 Cent/kWh auf 17,66 Cent/kWh erhöhen.

Der Grundpreis wird um 10,00 Euro auf 121,62 Euro pro Jahr angehoben.

Für einen Potsdamer Haushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 18.000 Kilowattstunden pro Jahr hat dies Mehrausgaben in Höhe von 83,48 Euro pro Monat (+44%) zur Folge.

Wie sehen die Preisanpassungen in der Fernwärme aus?

Für die gemäß Preisblatt belieferten Fernwärmekunden werden die Arbeitspreise von 9,01 Cent/kWh (90,095 Euro/MWh inkl. 19 % MwSt.) auf 16,925 Cent/kWh (169,25 Euro/MWh) steigen. Im neuen Preis ist dann auch die Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7% berücksichtigt.

Aufgrund der Senkung der Mehrwertsteuer auf 7% reduziert sich der Leistungspreis auf 46,32 €.

Für einen Potsdamer Hausbesitzer mit eigener Fernwärmetherme mit einem Durchschnittsverbrauch von 11.000 Kilowattstunden im Jahr und 7,5 kW Anschlussleistung hat dies Mehrausgaben in Höhe von 69,31 Euro pro Monat (+60%) zur Folge.

Was ist mit der angekündigten Energiepreisbremse?

Eckard Veil, Geschäftsführer der EWP, erklärt: „Die Preisanpassungen sind für die Verbraucherinnen und Verbraucher schmerzlich, das ist gar keine Frage. Für sie ist jetzt wichtig, dass die von Seiten der Bundesregierung angekündigte Energiepreisbremse kommt. Das wird eine deutliche Entlastung bringen! Wir können die Auswirkungen dieser Bremse allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in die Preisgestaltung einrechnen, da der Gesetzgeber die konkreten Rahmenbedingungen noch nicht ausgestaltet hat.“

Die Bundes- und Landesregierungen haben sich auf die Einführung von Energiepreisbremsen geeinigt, die private und gewerbliche Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten sollen. Sobald diese in Gesetzesform vorliegen und dann auch wirksam sind, werden wir diese Vorgaben selbstverständlich in der Abrechnung berücksichtigen und unsere Kundinnen und Kunden rechtzeitig über eine Änderung ihrer Abschlagszahlungen informieren.

Eine erste Entlastung ergibt sich für Gas- und Fernwärmekunden durch den sogenannten „Dezemberabschlag“. Diese erste Stufe der Energiepreisbremse ist bereits beschlossen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden im Dezember von der monatlichen Abschlagszahlung entlastet. Die Kosten hierfür trägt komplett der Bund. Es wird empfohlen, die Einsparung im Dezember zurückzulegen, um die Preissteigerungen bis zur Einführung der zweiten Stufe der Preisbremse zu überbrücken. Über das konkrete Vorgehen, wie der Dezemberabschlag erlassen bzw. zurückgezahlt wird, werden wir zum 21. November 2022 über unsere Website und weitere Kanäle informieren.

Wie passen diese Preisanpassungen zu den gegenwärtigen Informationen in den Medien, dass die Strom- und Gaspreise an den Börsen vermeintlich sinken?

Die Versorger decken sich am Terminmarkt, auf dem Lieferverträge mit einer Laufzweit von bis zu sechs Jahren geschlossen werden, mit einem Großteil des von ihnen prognostizierten Strom- und Gasbedarfs ein. Da die Preise stark schwanken, kaufen sie nicht alles auf einmal ein, sondern beschaffen die benötigte Energie in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten. Diese Vorgehensweise hat auch unter den gegenwärtigen Marktbedingungen den Vorteil, dass große Preisschwankungen abgemildert werden konnten. Die bisherigen Preisanpassungen waren deshalb nicht so hoch, wie die Preissteigerungen am Beschaffungsmarkt.

Im Unterschied dazu wird am Spotmarkt kurzfristig verfügbare Energie gehandelt. Kurzfristig bedeutet in diesem Zusammenhang ein bis zwei Tage. Aussagekräftig in Bezug auf die Preisentwicklung ist also nur der Terminmarkt.

Jetzt mitmachen: Der Energiesparbonus der EWP

Wir wollen Anreize setzen, Kosten einzusparen, bevor sie entstehen. Wer Energie spart, wird von uns deshalb mit einem zusätzlichen Bonus belohnt. Alle Strom-, Gas- und Fernwärmekunden, die mit der EWP einen direkten Liefervertrag haben, können ab sofort am Energiesparwettbewerb „EWP Energiesparjahr“ teilnehmen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie über unsere Webseite: ewp-potsdam.de/energiesparen

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Hilfs- und Unterstützungsangebote

Wenn Sie sich sorgen, die Strom- und Gasrechnungen nicht mehr bezahlen zu können, nutzen Sie bitte die Hilfs- und Unterstützungsangebote der EWP und der Landeshauptstadt Potsdam. Informationen erhalten Sie entweder telefonisch über unseren Kundenservice: 0331-661 3000, per E-Mail kundenservice@ewp-potsdam.de oder auch über unsere Webseite ewp-potsdam.de unter der Rubrik Aktuelles zur Energieversorgung (https://www.swp-potsdam.de/de/energie/energieversorgung).

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