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Räumung von illegaler Deponie in Güstrow vor dem Abschluss

Der Minister für Klimschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, hat sich heute in Güstrow ein Bild von der Beräumung der illegalen Mülldeponie in Güstrow  gemacht.

„Die illegale Abfallablagerung war durch verschiedenste Abfallarten geprägt“, erklärt der Minister. „Unter anderem waren Kabelschredderreste, Gummiabfälle, Altholz, Kunststoffe, Mineralikabfälle, Baumischabfälle, Hausmüll und Bauschutt zu entsorgen. Aufgrund bestimmter Schadstoffparameter (z.B. Schwermetalle, Künstliche Mineralfasern oder Asbest) wurde die Mehrzahl der Haufwerke als gefährlicher Abfall eingestuft.

Im Rahmen der Beräumung wurden glücklicherweise keine komplett unerwarteten Abfälle aufgefunden,“ stellt Backhaus fest. „Auch wurden gegenüber den Vorplanungen keine neuen Schadstoffe festgestellt. Allerdings kam es zwischen den unterschiedlichen Abfallqualitäten zu Mengenverschiebungen, da sich teilweise nach dem Öffnen der Haufwerke neue Erkenntnisse hinsichtlich der konkreten Abfall­zusammensetzung ergaben. So wurden z.B. unter in der Vorerkundung als Erdwälle angesprochene Haufwerke Big-Bags mit Kunststoffflakes gefunden. Auch die Durchsetzung der Haufwerke mit Asbestzement­bruchstücke war stärker als ursprünglich angenommen.

Gegenüber den Vorerkundungen erhöhte sich die Menge der zu entsorgenden Abfälle deutlich. Ursächlich hierfür waren hauptsächlich mineralische Abfälle in den Erdwällen an der Grundstücksgrenze sowie Abfälle aus während der Beräumung freigelegten unterirdischen Bauwerken.

Die Entsorgung gestaltete sich recht aufwändig, da ein Großteil der Haufwerke z.B. aufgrund von vorge­fundenen Asbestbruchstücken entsprechend gefahrgutrechtlicher Anforderungen verpackt und entsorgt werden musste. Auch Nachbeprobungen und –analysen waren bei Abweichungen von der bisherigen Deklaration der Abfälle zur Absicherung der geplanten Entsorgungswege notwendig.

Die Abfälle wurden zum größten Teil entsprechend ihrer Deklaration auf Deponien in MV oder in Abfallver­brennungsanlagen entsorgt. Ein Teil der Abfälle konnte auch dem Recycling zugeführt werden. Gegenüber der geplanten Entsorgung von 14.000 t Abfall waren schlussendlich ca. 27.700 t Abfälle zu entsorgen; davon waren 47 % als gefährlicher Abfall einzustufen. Zudem wurden 1.740 t Abfälle auf Kosten eines niederlän­dischen Unternehmens in die Niederlande zurück­geführt.

Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich nur noch Restbestände von Abfällen auf dem Grundstück, die bereits in Container verpackt für die weitere Entsorgung bereitgestellt sind. Die Entsorgung dieser Abfälle in eine Abfallverbrennungsanlage wird in den kommenden Wochen abgeschlossen“, so Minister Backhaus.

Eine Schlussrechnung liege für die Beräumungs­maßnahme noch nicht vor, sagt Backhaus und ergänzt:

„Gegenüber dem ursprünglichen Auftragsvolumen von 4,25 Mio. Euro ist mit Mehrkosten bis zu 0,5 Mio. € für die reine Entsorgungsleistung zu rechnen. Zusätzlich entstanden Kosten für die vorbereitenden und begleitenden Ingenieurs- und Controllingleistungen. Diese Kosten werden anteilig dem Grundstücks­eigentümer und der Firma auferlegt, die maßgeblich für die Abfallablagerungen verantwortlich war.

Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass trotz der Verdoppelung der ursprünglich prognostizierten Abfallmenge sich die Mehrkosten für die Entsorgung im Rahmen halten. Vor dem Hintergrund des sehr komplexen Vorhabens ist der Zeitrahmen vom Bekannt­werden der aktuellen illegalen Abfallablagerungen im Februar 2020 bis zur endgültigen Beräumung im Mai 2023 positiv hervorzuheben.

Bezüglich der Zukunft des Grundstückes bleibt festzu­halten, dass die zuständigen Behörden der Finanz- und Umweltverwaltung jede Möglichkeit prüfen, die finanziellen Forderungen, die durch die Durchführung der Ersatzvornahme entstanden sind, geltend zu machen oder mit Hilfe anderer rechtlicher Mittel den Zugriff auf das Grundstück zu erhalten. In jedem Fall wird die Zufahrt zum Grundstück in Zusammenarbeit mit dem Bauamt des Landkreises Rostock versperrt, um erneute Abfallablagerungen zu verhindern. Auch wird eine regelmäßige behördliche Prüfung des Grund­stückes durch das StALU MM in Zusammenarbeit mit anderen Fachbehörden sichergestellt“, so Backhaus abschließend.

Hinsichtlich der Frage, ob es neue Erkenntnisse hinsichtlich der Verursacher gäbe, verweise das Ministerium auf die Staatsanwaltschaft Rostock.

Hintergrund:

Mit der Beräumung der auf dem 5 ha großen Gelände im Norden von Güstrow illegal lagernden Abfälle wurde im April 2022 begonnen. Sie wird im Mai 2023 vollständig abgeschlossen sein.

Das StALU MM hatte gegenüber der Grundstücks­eigentümerin und gegenüber der letzten Verursacherin der Abfallablagerungen die Beräumung der Abfälle angeordnet. Da seitens dieser Unternehmen keine Maßnahmen zur Beräumung der Abfälle eingeleitet wurden, bereitete das StALU MM die Ersatzvornahme vor. Zudem ergingen an die beiden Unternehmen Bescheide mit der Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen.

Mit der Projektsteuerung wurde die GAA Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten Mecklenburg-Vorpommern mbH beauftragt. Die H.S.W. Ingenieurbüro Gesellschaft für Energie und Umwelt mbH ist mit den Aufgaben der Fachbauleitung betraut. Mit den notwendigen Entsorgungsleistungen wurde die Veolia Umweltservice Nord GmbH beauftragt.

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