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Rathäuser: Hunde müssen draußen warten

Hunde und andere Tiere dürfen von Besucherinnen und Besuchern der
Standorte der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz nicht mit zu Terminen
gebracht werden. Ausnahmen bilden Blindenführhunde,
Behindertenbegleithunde sowie Diensthunde staatlicher Organe.
Das Betreten der Verwaltungsstandorte in Begleitung von Tieren ist
untersagt. Das regelt die Hausordnung; diese verweist auf hygienische und
sicherheitstechnische Gründe. Die Hausordnung ist in allen
Verwaltungsstandorten einsehbar. In den zurückliegenden Tagen hatte es
Fälle gegeben, in denen Halterin bzw. Halter mit Hunden im Rathaus
erschienen und die Hinweise des Wachschutzes und des Empfangspersonals
mit Unverständnis quittierten bzw. ignorierten.
Aktuell sind in Cottbus/Chóśebuz insgesamt 4.581 Hunde steuerlich erfasst,
darunter sind 174 Hunde steuerfrei.

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