Brandenburg

Rund 1,2 Millionen Euro für Schulen in Vetschau und Cottbus

Bildungsstaatssekretär Steffen Freiberg hat dem Bürgermeister der Gemeinde Vetschau, Bengt Kanzler, und dem Oberbürgermeister der Stadt Cottbus, Tobias Schick, je einen Fördermittelbescheid für Bauinvestitionen übergeben. Die Mittel stammen aus dem Kommunalen Infrastrukturprogramm für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule).

 

Die Gemeinde Vetschau (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) erhält eine Förderung in Höhe von 506.643,80 Euro für die Erneuerung der Elektroanlage und des Datennetzes in der Oberschule mit Grundschulteil „Dr. Albert Schweitzer“ Vetschau/Spreewald. Die Gesamtausgaben betragen 723.776,87 Euro. Die Maßnahme soll im Zeitraum vom 21.02.2023 bis zum 31.12.2024 umgesetzt werden.

Die Stadt Cottbus erhält eine Förderung in Höhe von 682.637,04 Euro für die Revitalisierung einer Grundschule in der Hallenser Straße (Trinkwasser, Fernwärme und Elektrik) Mit der Revitalisierung des Schulstandortes an der Hallenser Straße 5a beabsichtigt die Stadt die Versorgungsstruktur im Grundschulbereich zu erweitern. Geplant ist eine zweizügige Grundschule mit Hort einschließlich Sporthalle und Freianlagen. Insgesamt sollen hier 288 Kinder ab dem Schuljahr 2023/2024 zusammen lernen. Die Gesamtausgaben betragen 16.034.149,11 Euro. Die Maßnahme soll im Zeitraum vom 29.09.2021 bis zum 01.08.2023 umgesetzt werden. Die Stadt Cottbus hat mit der Umsetzung der Maßnahme bereits begonnen. Derzeit werden für ein Teil des Hauptgewerks Abbrucharbeiten durchgeführt und für den Neubau demnächst die Bodenplatte gefertigt. Die Sporthalle soll im Herbst fertiggestellt werden.

Hintergrund:

Das Land Brandenburg stellt im Rahmen des Kommunalen Infrastrukturprogrammes für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule) 70 Mio. Euro für notwendige Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung. Förderfähig sind investive Maßnahmen in den Neubau, den Ausbau, den Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Teilsanierung sowie die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Horten an Schulstandorten, wenn die Räumlichkeiten der Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und oder Förderschule stehen sowie mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung. Ebenfalls förderfähig sind investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen stehen.

 

Weitere Informationen:

Kommunales Infrastrukturprogramm (KIP II – Bildung – Schule)
Schulzentrum „Albert Schweitzer“ 

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