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Schwere Erdbeben in der Türkei und Syrien: Information der Ausländerbehörde des Kreises Borken

Kreis Borken. Die Ausländerbehörde des Kreises Borken erhält anlässlich der verheerenden Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion derzeit eine Vielzahl von Anrufen von Familienangehörigen und Freunden von Betroffenen. Oft geht es dabei um die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, einen türkischen bzw. syrischen Angehörigen nach Deutschland zu holen. Die Ausländerbehörde des Kreises Borken weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass türkische und syrische Staatsangehörige für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigen. Dieses Visum ist bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, zum Beispiel dem Generalkonsulat in Izmir oder der Botschaft in Ankara, zu beantragen. Die Erteilung eines Einreisevisums durch die örtlichen Ausländerbehörden in Deutschland ist nicht möglich.
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) sind Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Erdbeben in der Türkei und Syrien zu finden.

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