Potsdam

Sicherheit hat Vorrang – SPSG weist Vorwürfe der Fraktion DIE aNDERE zurück

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) weist die von der in der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktion DIE aNDEREe am 18. Januar 2024 vorgebrachten Vorwürfe entschieden zurück. In einer Anfrage der Fraktion mit dem Titel „Entgrünungsaktion der Schlösserstiftung am Kulturzentrum la datscha“ wird die SPSG bezichtigt, „ohne Abstimmung und Rücksicht auf naturschutzrechtliche Belange einseitig denkmalpflegerische Interessen zu verfolgen“. Dies ist falsch.

Richtig ist hingegen, dass die SPSG am 17. Januar 2024 im Park Babelsberg einen mehrstämmigen Weidengroßbusch zurückgeschnitten hat. Im Rahmen der regulären Baumkontrolle war eine zunehmende Instabilität aufgrund des vieltriebigen Aufwuchses festgestellt worden. Durch den sehr windexponierten Standort an der Havel, die Höhe des Großbuschs, der im oberen Bereich zudem Faulstellen aufwies, und durch einen schlecht verwachsenen Tiefzwiesel (Aufgabelung dominanter Pflanzentriebe) hatte sich die Bruchgefahr signifikant erhöht und machte den Rückschnitt zwingend erforderlich. Die Maßnahme diente ausschließlich der Herstellung der Verkehrssicherheit für Besuchende und dem Erhalt des Baumes. Denkmalpflegerische Gründe lagen in diesem Fall nicht vor.

In der Vergangenheit bereits mehrfach gekürzt, wurde der Baum nun „auf Stock“ gesetzt, damit er neu austreiben kann. Die Weide wird weiterhin als Großbusch gepflegt. Anders als von der Fraktion DIE aNDERE behauptet, sind die naturschutzrechtlichen Belange selbstverständlich beachtet worden. Wie grundsätzlich vor der Durchführung solcher Maßnahmen durch die SPSG, wurden sowohl die Baumkontrolle protokolliert als auch ein faunistisches Kurzgutachten erstellt.

Die Gehölzpflegarbeiten erfolgten allein auf dem im Eigentum der SPSG befindlichen Grundstück und im Rahmen der 2006 erstmals zwischen der SPSG und der Landeshauptstadt Potsdam geschlossenen „Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung über naturschutzrechtliche Regelungen in den denkmalgeschützten Gartenanlagen der SPSG“, die 2017 für weitere zehn Jahre verlängert wurde.

Ebenfalls auf dem Grundstück der SPSG befindet sich das – von den La Datscha-Betreibern ohne Genehmigung angelegte – Volleyballfeld. Das Spielfeld wurde weder entfernt noch zerstört. Das Netz wurde vor den Arbeiten abgespannt und anschließend wieder angebracht. Um die Rückschnittarbeiten durchführen zu können, war der Einsatz von technischem Gerät erforderlich. Die im Zuge der Arbeiten von herabfallenden Ästen betroffenen Bereiche des Volleyballfeldes wurden im Anschluss wieder geebnet und geharkt.

Als nicht verkehrssicher wird zudem ein weiterer Baum bewertet, der in einem von La Datscha eingezäunten Bereich steht, der jedoch zum Grundstück der SPSG gehört. Diese Erle ist durch einen in den Stamm eingewachsenen Zaun bruchgefährdet. Hier wird die SPSG das weitere Vorgehen prüfen.

Kommentar verfassen