Soforthilfe bei Sperrandrohung oder bereits vollzogener Sperre des Energieversorgers
Antragstellung auf einmalige Übernahme von Energiekosten (Strom und Gas) beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Die deutlich gestiegenen Energiekosten und die allgemeine Inflation führen für Privathaushalte zu unerwartet hohen Strom- und Gasrechnungen. Für Betroffene von angedrohten oder bereits vollzogenen Energiesperren wurde daher im Rahmen des Brandenburg-Pakets die Energiesperren-Soforthilfe-Bil
Bürgerinnen und Bürger, die die Soforthilfe in Anspruch nehmen möchten, finden auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) in der Rubrik Energiesperren-Soforthilfe bzw. unter https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/energiesperren-soforthilfe/ Informationen zur Beantragung, den Voraussetzungen und den erforderlichen Unterlagen sowie zum Verfahrensablauf.
Telefonisch können Fragen zur Soforthilfe durch das Team der Energiesperren-Soforthilfe des LASV unter 0355 2893404 beantwortet werden.