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Sportboot nach Motorendiebstahl abgetrieben

#Brandenburg an der Havel, Fritze-Bollmann-Weg/ Beetzsee

 Am Montagnachmittag bemerkte ein Zeuge ein im Schilf des Beetzsees treibendes Sportboot. Der Mann informierte die Polizei und bei der Überprüfung vor Ort zeigte sich, dass das Boot eigentlich an einem Steg am Fritze-Bollmann-Weg festgemacht war. Bislang unbekannte Täter hatten offenbar in den letzten Tagen den Außenbordmotor des Bootes gestohlen und es dann losgebunden. Der Motor mit einer Leistung von 9,9 PS wurde samt der Steuerung ausgebaut. Das Boot trieb dann etwa 2 Kilometer weit ab, bevor es bemerkt wurde. Der Eigentümer des Bootes wurde durch die Polizei informiert und das Boot wieder zu seinem eigentlichen Liegeplatz zurückgebracht. Durch den Diebstahl und die damit zusammenhängende Beschädigung am Boot entstand ein Schaden von etwa 4.000 Euro.

 

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang Bootsbesitzern:

 

  • Informieren Sie ihre Stegnachbarn über Abwesenheiten.
  • Kontrollieren Sie unregelmäßig ihre Steg- und Bootsanlagen.
  • Entfernen Sie sämtliche Wertgegenstände vom Boot, in Zeiten längerer Abwesenheiten.
  • Fotografieren Sie Ihr Boot, ihr Zubehör und notieren Sie sich entsprechende Gerätenummern in einem Bootspass, um im Schadensfall die Polizei bei der Ermittlungsarbeit zu unterstützen.

 

Sicherung von Booten / Außenbordmotoren

  • Die Sicherung sollte mit Ketten und Sicherheitsschlössern erfolgen.
  • Unterbrechen Sie die elektrischen Anlagen oder die Benzinzufuhr.
  • Prüfen Sie, ob sich eine Alarmanlage für das Boot oder das Bootszubehör lohnt.
  • Außenbordmotoren sollten nach Möglichkeit außerhalb der Saison abgebaut und an sicheren Orten aufbewahrt werden.
  • Prüfen Sie, ob sich der Motor mit spezielle Diebstahlsicherungen für Außenbordmotoren sichern lässt.
  • Bringen Sie eine Gravur am Bootsmotor an, die Ihnen eindeutig zugeordnet werden kann. Eine dauerhafte Gravur der Motorenindividualnummer lässt sich nicht ohne sichtbare Beschädigungen am Motor entfernen und erschwert den Tätern den Weiterverkauf. Auch kann die Diebesbeute im Falle eines Ermittlungserfolges leichter einem Eigentümer zugeordnet werden.

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