Politik

Staatliche Teilfinanzierung von Kirchen beenden

Der Arbeitskreis (AK) Säkularität und Humanismus der SPD dringt auf konsequente Umsetzung des Koalitionsvertrages.

Seit 1949 wurde der verfassungsrechtliche Beendigungsauftrag nicht erfüllt und die Staatsleistungen an die Kirchen weitergezahlt, dynamisiert und ausgeweitet. Diese ignorante Praxis muss nun schnellstmöglich beendet werden! Das wird in einem Beschluss des Arbeitskreises Säkularität und Humanismus bekräftigt. In einem Gespräch mit der Parlamentarischen Staatssekretärin des Bundesinnenministeriums, Rita Schwarzelühr-Sutter, forderte der Vorstand mehr Transparenz bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages. Hier sei insbesondere von den Kirchen mehr Ehrlichkeit zu erwarten, erklärte Co-Sprecherin Sabine Smentek. Denn als größte  Immobilienbesitzer in Deutschland seien sie durchaus nicht auf diese Subventionen für die Aufrechterhaltung ihrer sozialen Arbeit angewiesen. Zumal die von ihnen geführten Kitas, Schulen, Krankenhäuser und weiteren sozialen Einrichtungen ohnehin fast vollständig aus Steuermitteln und Beiträgen finanziert werden.

Ursprünglich waren diese Zuwendungen als „wirtschaftlicher Ausgleich für Enteignung von Kirchengütern“ in Folge der napoleonischen Kriege (entsprechend Reichsdeputationshauptschluss von 1803) gezahlt worden. Seit 1919 steht die Beendigung dieser Leistungen in der Weimarer Verfassung und im Grundgesetz. Statt sie verfassungsgemäß einzustellen, wurden sie aber stetig erhöht, während sich die Zahl der Kirchenmitglieder inzwischen halbiert hat. „Es ist weder vermittelbar noch gerechtfertigt, diesem milliardenschweren einhundertjährigen Geldregen nun auch noch weitere Entschädigungszahlungen folgen zu lassen“, betonte Co-Sprecherin Carmen Wegge.

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