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Stadtgebiet: Gemeinsamer Schwerpunkteinsatz von Polizei und Netzwerkpartnern gegen Clan- und Rockerkriminalität – Einsatzbilanz

#Duisburg (ots)

 

Drei Wochen nach dem letzten Claneinsatz hat die Duisburger Polizei in der Nacht von Freitag (15. Dezember) auf Samstag (16. Dezember) erneut gemeinsam mit dem Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg, dem Hauptzollamt Duisburg, dem Finanzamt für Steuerstrafsachen und der Bezirksregierung Düsseldorf einen Sondereinsatz im Duisburger Norden zur Bekämpfung der Clan- und Rockerkriminalität durchgeführt. Den Fokus legten die Einsatzkräfte auf Restaurants, Cafés und Teestuben. In einer Bäckerei am Hamborner Altmarkt, in dem sich zu Kontrollbeginn mehrere Angehörige einer Rockergruppierung aufhielten, wurden die Netzwerkpartner schnell fündig: Wegen fehlender Stundenaufzeichnungen und eines Verstoßes gegen die Ausweispflicht leitete das Hauptzollamt Duisburg Ordnungswidrigkeitenverfahren und wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zudem noch ein Strafverfahren ein.

In einem Café auf der Kaiser-Wilhelm-Straße im Stadtteil Marxloh, in dem sich regelmäßig Angehörige eines libanesischen Familienclans aufhalten, fanden die Polizisten kleinere Mengen Marihuana und leiteten gegen die Besitzer Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Weil die Einsatzkräfte einen Mann verdächtigten, dass er sich illegal in der BRD aufhält, nahmen sie ihn vorläufig fest und schrieben eine Strafanzeige. Das Bürger- und Ordnungsamt versiegelte hier und in einem weiteren Betrieb insgesamt vier zwar legal aufgestellte Spielgeräte, die allerdings nicht vorschriftsmäßig an das Spielersperrsystem OASIS angeschlossen waren – nach glücksspielrechtlichen Vorgaben ist dies aus Gründen des Spielerschutzes zwingend erforderlich. Die Betreiber müssen mit hohen Bußgeldern bis zu einem Widerruf ihrer Konzession rechnen.

Ein ähnliches Schicksal ereilte einen Gast eines Lokals auf der Reinerstraße in Bruckhausen: Auch dieser Mann hielt sich mutmaßlich illegal in Deutschland auf. Polizisten nahmen den Verdächtigen fest und brachten ihn ins Gewahrsam. Weil sich niemand als Verantwortlicher zu erkennen gab, verschloss das Bürger- und Ordnungsamt den Betrieb.

Bei der Kontrolle eines Gastronomiebetriebes auf der Hagedornstraße erhärtete sich der Verdacht, dass das Lokal betrieben wird, obwohl der Inhaber keine Steuern an das Finanzamt abführt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Duisburg wurde der Betrieb nach Beweismitteln durchsucht. Die Steuerfahnder stellten einen Computer sicher und leiteten ein Steuerstrafverfahren ein. Auch die Zollbeamten wurden fündig und leiteten gegen den vermeintlichen Betreiber ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ein.

Insgesamt kontrollierten die Beteiligten des Einsatzes 15 Objekte in den Stadtteilen Alt-Hamborn, Marxloh, Walsum, Homberg und Bruckhausen und überprüften hierbei 139 Personen. Die Gesamtbilanz des Einsatzes: elf Strafanzeigen, zwei Festnahmen, 21 Ordnungswidrigkeitenanzeigen, zehn Verwarngelder, vier versiegelte Geldspielgeräte, acht Sicherstellungen und eine Betriebsschließung.

„Wir werden weiterhin eng mit all unseren Netzwerkpartnern zusammenarbeiten, um alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Die integrativen Kontrollaktionen sind ein unverzichtbarer Teil der Strategie zur nachhaltigen Kriminalitätsbekämpfung“, betont Polizeidirektor Draeger – Leiter des Schwerpunkteinsatzes.

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