BrandenburgLandkreis Potsdam-Mittelmark

#Stahnsdorf: Gemeinde sichert Planungshoheit für Bereich Potsdamer Allee/Parkallee durch Veränderungssperre

Mehrheitsbeschluss vom 20. Februar 2024 sorgt dafür, dass an der Potsdamer Allee,
Ecke Parkallee, die ursprünglichen Ziele der kommunalen Planung zum Tragen kommen
Die Gemeindevertretung Stahnsdorf beschloss in ihrer Sitzung am 20. Februar 2024 mehrheitlich
mit 21 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme die Satzung über die Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 19 „Bebauung Potsdamer Allee/ Ecke Parkallee“ der
Gemeinde Stahnsdorf.
Damit sichert die Gemeinde die ursprünglichen Ziele der Planung, nämlich Wohnen und Gewerbe
auf dem bebaubaren Teil des Grundstücks. Hintergrund ist, dass sich Verwaltung und Politik bereits
in der Sitzung des Bauausschusses vom 11. Januar 2024 darauf verständigt hatten, welche Inhalte
der Bebauungsplan enthalten soll.
Entgegen der ursprünglichen Planung hatte der Eigentümer nämlich kurz vor Weihnachten 2023
einen Bauantrag für ein Flüchtlingscontainerdorf am genannten Standort gestellt. Dieser wurde
Ende Januar 2024 durch die Baugenehmigungsbehörde des Landkreises zurückgewiesen.
Nach § 17 Baugesetzbuch gilt eine Satzung über die Veränderungssperre (siehe hierzu auch § 14
Baugesetzbuch) für zunächst zwei Jahre und kann anschließend bedarfsweise um ein Jahr
verlängert werden, wofür es eines erneuten Beschlusses der Gemeindevertretung bedürfte.
„Die Satzung gibt uns ausreichend Zeit, um gemeinsam zu überlegen, ob und wie wir den Bereich
weiter beplanen wollen“, sagt Bürgermeister Bernd Albers.

Hintergrundwissen zum Grundstück:
Anfang der 1930er Jahre gebaut, beherbergte das Gebäude unter anderem ein Kino, eine Gaststätte und
einen Kindergarten. Anfang der 1990er Jahre kaufte der dänische Lego-Konzern das Gebäude, plante dort
sogar seine Deutschland-Zentrale.
Im Rahmen eines mittlerweile aufgehobenen Vorhabens- und Entwicklungsplans (VEP; siehe § 12 BauGB)
gab es eine Baugenehmigung für das vorgenannte konkrete Vorhaben in einem vorgegebenen
Realisierungszeitraum. Lego setzte das Vorhaben nie um, der VEP durchlief das Aufhebungsverfahren.
Eine Baugenehmigung nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) lag hingegen nie vor. Der Investor
behauptete zeitweilig das Gegenteil. Tatsächlich handelt es sich um eine Fläche im Außenbereich, was die
Baugenehmigungsbehörde beim Landkreis Potsdam-Mittelmark wiederholt festgestellt hat.
Im Außenbereich sind gemäß § 35 BauGB nur privilegierte Nutzungen zulässig, z. B. Land- und
Forstwirtschaft, Energiewirtschaft (Versorgung mit Strom, Gas, Telekommunikation, Wärme, Wasser).
Zum Geschehen der zurückliegenden Jahre:
Seit 5. März 2020 gibt es einen gültigen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan Nr. 19 „Bebauung
Potsdamer Allee/ Ecke Parkallee“, siehe https://ratsinfo-online.net/stahnsdorfbi/vo020.asp?VOLFDNR=2801.
Der Vorentwurf dazu wurde am 1. Oktober 2020 mit deutlicher Mehrheit durch die Gemeindevertretung
abgelehnt: https://ratsinfo-online.net/stahnsdorf-bi/vo020.asp?VOLFDNR=2933.
Nach vielen Gesprächen mit dem Investor und Beratungen innerhalb der Gemeindevertretung gibt es
mittlerweile eine klare Mehrheitsauffassung in der Gemeinde, was die Rahmenbedingungen eines möglichen
B-Plans betrifft.
Diese kamen in der Sitzung des Bauausschusses vom 10. Juli 2023 zur Sprache: https://ratsinfoonline.net/stahnsdorf-bi/to020.asp?TOLFDNR=57658. Die genannten Kriterien empfahlen die
Ausschussmitglieder einstimmig. Somit ist eine solide Grundlage für die Fortführung des Planverfahrens
gegeben.

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