BrandenburgLandkreis Potsdam-Mittelmark

#Stahnsdorf: Kreisverkehre K 6960 ─Unfallzahlen zwingen Landkreis zum Umdenken

Hartnäckiger Einsatz der Gemeinde Stahnsdorf für mehr Sicherheit durch geänderte
Markierung auf Potsdamer Allee zahlt sich aus / Bürgermeister: „Zahlen lügen nicht“
Was lange währt, soll nun besser werden. Der Kreisstraßenbetrieb Potsdam-Mittelmark beantragte
kurz vor den Osterferien 2024 eine Markierung der Innenflächen an drei Kreisverkehren der
Potsdamer Allee (K 6960) bei der Unteren Verkehrsbehörde, die ebenfalls beim Landkreis ansässig
ist. Genehmigt wurden diese Markierungen nun durch verkehrsrechtliche Anordnung, die Mitte Juni
2024 im Rathaus eintraf.
Damit wird ein fast dreijähriger, teils mit juristischen, teils mit politischen Mitteln geführter Einsatz
der Gemeindeverwaltung Stahnsdorf für mehr Verkehrssicherheit auf der Potsdamer Allee
demnächst mit dem gewünschten Erfolg enden. „Hartnäckigkeit zahlt sich aus – und bewahrt in
diesem Fall möglicherweise Menschen vor Schaden. Bei allem juristischen Hin und Her muss man
eins feststellen: Unfallzahlen lügen nicht“, sagt Bürgermeister Bernd Albers. Er geht davon aus,
dass der Landkreis die Markierungen noch vor den Sommerferien 2024 aufbringen wird.
Grundproblem seit Eröffnung der umgebauten Straße 2020 sind die drei ebenerdigen Kreisel im
westlichen Abschnitt – drei Stück hintereinander auf einer Strecke von weniger als 500 Metern. Sie
wurden und werden noch immer von einem Großteil der Bevölkerung nur schwer wahrgenommen.
Die Verkehrsführung vor dem Rückbau als durchgängige Hauptstraße sowie die zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern tragen ihren Teil zur problematischen und
unfallbehafteten Situation vor Ort bei.
„Da erhöhte Unfallzahlen an den Kreisverkehren Bergstraße, Friedrich-Naumann-Straße und
Bahnhofstraße auftreten, sind Sperrlinien in Breitstrich 0,25 Meter breit mit Kaltplastik […]
aufzubringen“, heißt es in der jüngsten Anordnung.

Neben den erwähnten Kreismarkierungen wird auf der Potsdamer Allee jeweils 50 Meter vor den
Einfahrten zu den betreffenden Kreiseln das Verkehrsschild „Verbot des Überholens von
einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen“
angebracht.
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Hintergrund:
• Ein von mehreren Fraktionen der Gemeindevertretung im Dezember 2020 eingebrachter
Beschlussantrag, der eine optisch deutlich abgesetzte Einfärbung der Mittelinseln forderte, wurde
durch die Straßenverkehrsbehörde beim Landkreis Potsdam-Mittelmark abschlägig beschieden. Wie
die in Werder ansässige Behörde unter anderem seinerzeit argumentierte, seien nur weiße und gelbe
Markierungen StVO-konform.
• Da auch der Widerspruch der Gemeinde gegen den Bescheid abschlägig beschieden wurde, reichte
die Gemeinde Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam ein. Dessen Urteil fiel ebenfalls zu Ungunsten
der Gemeinde aus. Eine Berufung dagegen strebte die Gemeinde an.

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