BrandenburgLandkreis Potsdam-Mittelmark

#Stahnsdorf: S-Bahn-Aushub soll für zusätzlichen Lärmschutz an L 40 sorgen

Für den Anschluss Stahnsdorfs an die S 25 aus Teltow sind erhebliche Erdmassen
zu bewegen. Statt diese zu entsorgen, sollen sie künftig Immissionen im Ort mindern.
Schätzungsweise weit mehr als 100.000 Tonnen Erdaushub werden zu bewältigen sein, wenn die S-BahnLinie 25 bis 2032 nach Stahnsdorf verlängert wird. Soweit der Boden frei von Kontamination ist, könnte er –
anstatt entsorgt zu werden – gleich in mehrfacher Hinsicht äußerst zweckdienlich sein, argumentiert die
Gemeindeverwaltung Stahnsdorf.
„Weshalb sollte dieser Boden nicht sinnvoll zweitverwertet werden? Damit könnten wir einerseits das
Gelände entlang der Landesstraße 40 immissionsmindernd modellieren und andererseits den Umwelt- und
Naturschutz voranbringen“, sagt Bürgermeister Bernd Albers. Mit entsprechend verfestigten Aufschüttungen
ließe sich der Einfluss des Verkehrslärms der L 40 auf die südlichen Teile Stahnsdorfs erheblich reduzieren.
Ein weiterer positiver Effekt der potenziellen Flächengestaltung an der L 40 bestünde in dem Aufbau eines
eigenen Flächenpools für Kompensationsmaßnahmen. Damit würde ein Mehrwert für Flora und Fauna
geschaffen, da Nachpflanzungen und Ausgleichsmaßnamen ortsnah erfolgen.
Die vom Bürgermeister eingebrachte Drucksache B-23/103 sieht die Aufstellung eines Bebauungsplans für
den entsprechenden Bereich nördlich von Marggraffshof vor. Im Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt
am 16. November 2023 fand die Idee bereits überragenden Anklang und wurde einstimmig mit acht JaStimmen zur Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung in deren Dezember-Sitzung empfohlen.
Mit dem zu erwartenden positiven Votum der Gemeindevertretung ausgestattet, würden die Verhandlungen
mit den Eigentümern zu Flächenankäufen spürbaren Rückenwind erhalten, ebenso die mit der Unteren
Naturschutzbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark anzuberaumenden Gespräche.
Bereits durch die Verwaltung geprüft ist die raumordnerische Zulässigkeit des Vorhabens. Es steht den durch
die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg formulierten Zielen der Raumordnung nicht entgegen.

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