Brandenburg

Statement zur Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Bundesschienenwegeausbaugesetz

Der Bundesrat hat mit deutlicher Mehrheit zum Bundesschienenwegeausbaugesetz den Vermittlungsausschuss angerufen.

Dazu erklärt der Staatssekretär im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Uwe Schüler: „Die Bundesregierung hat es nicht geschafft, die von den Ländern im Verfahren mehrfach vorgetragenen Kritikpunkte im Gesetzentwurf zu berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem eine gesetzliche Regelung zur Tragung der Kosten bei den mit der Sanierung der Hochleistungskorridore anfallenden Ersatz- und Umleitungsverkehren – hier werden allein für den Hochleistungskorridor Berlin-Hamburg für Brandenburg Kosten in Höhe von 56 Mio. EUR erwartet. Des Weiteren ist es notwendig, dass die anstehende Ausrüstung von Neu- und Bestandsfahrzeugen mit den dafür notwendigen digitalen (ETCS)-Bordgeräten vom Bund gefördert werden. Darüber hinaus darf die Sanierung der Hochleistungskorridore nicht zu Lasten der weiteren Strecken – vor allem im ländlichen Raum – erfolgen. Die Länder erwarten nunmehr ein schnelles Vermittlungsverfahren, damit das notwendige Gesetz dann richtig aufs Gleis gesetzt und dann schnellstmöglich beschlossen werden kann.“

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