Brandenburg

Zweiter Bericht des MBJS zur Nutzung außerschulischer Lernorte – Schülerinnen und Schüler besuchen vermehrt Gedenkstätten

Außerschulische Lernorte und somit auch Gedenkstätten bereichern den Geschichtsunterricht und tragen zu historischem Verständnis bei. Bereits zum zweiten Mal führte das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) eine Abfrage zu entsprechenden Besuchen durch. Die Ergebnisse zeigen, dass es den Schulen wichtig ist, ihren Auftrag laut Rahmenlehrplan zu erfüllen. Die Nachfrage zur Fördermöglichkeit ist durch die im vergangenen Jahr geänderte Richtlinie zur Unterstützung von Schulfahrten zu Gedenkstätten in 2023 deutlich gestiegen. Auch das Zeitzeugenprogramm des MBJS macht Geschichte am außerschulischen Lernort greifbar. Zum 1. September 2023 wurde der Honorarsatz für Zeitzeuginnen und Zeitzeugen erhöht.

 

Bildungsminister Steffen Freiberg: „Der Besuch von Erinnerungsorten ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, sich auf eindrückliche Weise mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen. Gleichzeitig helfen solche Erlebnisse bei der Orientierung in der Gegenwart. Ich bin froh, dass die Schulen in Brandenburg verstärkt Orte des Gedenkens aufsuchen, um Geschichte erfahrbar zu machen.“

 

Das Bildungsministerium fragte zum Ende des Schuljahres 2022/2023 den Besuch von Erinnerungsorten durch die Schulen erneut ab. Zum ersten Mal fand die Abfrage 2018/2019 statt und musste dann vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ausgesetzt werden. Mit der Abfrage will das Bildungsministerium wissen, in welchem Umfang die Schulen den Vorgaben des Rahmenlehrplans nachkommen. Der Besuch außerschulischer Lernorte und damit auch der Besuch von Gedenkstätten ist im Rahmenlehrplan Geschichte explizit vorgesehen. In den Doppeljahrgangsstufen 7/8 bzw. 9/10 sind mindestens zwei außerschulische Lernorte zu besuchen.

Die Abfrage für 2022/2023 zeigt, dass die Schulen mit ihren Schülerinnen und Schülern verstärkt Erinnerungsorte aufsuchen. So stieg die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die Erinnerungsorte besuchten, im Vergleich zur Abfrage von 2018/2019 um 33 Prozent. Mehr als die Hälfte waren Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10. Beide Jahrgangsstufen sind besonders relevant, weil in der Doppeljahrgangsstufe 9/10 die Geschichte des Nationalsozialismus und der DDR behandelt werden. Da die Vorgaben des RLP Geschichte für beide Jahrgangsstufen gemeinsam gelten, ist davon auszugehen, dass Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 im Schuljahr 2022/23 später in Jahrgangsstufe 10 weitere Fahrten antreten.

Mit 252 Besuchen und insgesamt rund 9.500 Schülerinnen und Schülern wurde die KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen am häufigsten besucht, gefolgt von der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen mit 84 Besuchen bzw. 2.485 Schülerinnen und Schülern und der Gedenkstätte ‚Lindenstraße 54‘ in Potsdam. Hauptsächlich wurden solche außerschulischen Lernorte besucht, welche für die Schulen aufgrund der räumlichen Nähe gut zu erreichen waren. So wurde beispielsweise die Gedenkstätte ‚Lindenstraße 54‘ Potsdam von Schulen des Schulamtsbereiches Brandenburg an der Havel am häufigsten besucht.

Die Besuche von Schülerinnen und Schülern in Gedenkstätten in Brandenburg, Berlin und Polen können auch durch die Richtlinie Schulfahrten zu Gedenkstätten (RLSchGS) gefördert werden. Antragsberechtigt sind in der Regel die Fördervereine der Schulen. Für Fahrten zu den Gedenkstätten in Brandenburg und Berlin werden die Fahrtkosten und Eintrittsgelder mit bis zu 30 Euro pro Schülerin und Schüler bezuschusst. Für Fahrten nach Polen werden pro Schülerin und Schüler u. a. Kosten für An- und Abreise, Verpflegung und Unterkunft sowie Eintrittsgelder mit bis zu 50 Euro für jeden Tag bezuschusst, an dem der Schwerpunkt ein Aufenthalt in einer Gedenkstätte ist, das heißt mindestens sechs Zeitstunden. Finden an den An- und Abreisetagen keine Gedenkstättenbesuche statt, kann für beide Tage zusammen ein Zuschuss von bis zu 50 Euro pro Schülerin und Schüler erstattet werden. 2023 wurden für die Umsetzung der Richtlinie bereits 254.600 Euro eingesetzt und damit 100.000 Euro mehr als ursprünglich im Haushalt vorgesehen. Grund hierfür ist die hohe Nachfrage der Schulen, die 2023 deutlich gestiegen ist.

Auch Zeitzeugengespräche bereichern den Besuch von Schülerinnen und Schülern in Erinnerungsorten. Das Zeitzeugenprogramm des Bildungsministeriums unterstützt entsprechende Gespräche mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen. Der Honorarsatz für Zeitzeugengespräche wurde in diesem Rahmen zum 1. September 2023 auf nunmehr 40 Euro je Zeiteinheit erhöht.

Weitere Informationen:

Richtlinie Schulfahrten zu Gedenkstätten

Bericht des MBJS zu den Besuchen außerschulischer Lernorte bzw. Gedenkstätten im Schuljahr 2022/2023

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