BrandenburgLandkreis Prignitz

Taxitarife des Landkreises Prignitz auf dem Prüfstand

Die derzeit gültige Taxitarif-Verordnung des Landkreises Prignitz wird zum 1. Januar 2023 vier Jahre alt.
Seit der Veröffentlichung der aktuellen Fassung zum 1. Januar 2019 hat sich einiges getan, was auch das
örtliche Taxigewerbe betrifft. 2020 begann die Corona-Pandemie, in deren Folge Verordnungen zum
Schutz der Bevölkerung in Kraft traten, die sich auch an das Beförderungsgewerbe richteten. Dem
Kriegsbeginn in der Ukraine Anfang des Jahres folgten steigende Energie- und Treibstoffpreise sowie
eine wachsende Inflation. Hinzu kam die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde seit dem 1.
Oktober 2022.
Gründe für die Überprüfung, ob die aktuellen Taxitarife noch dazu geeignet sind, den Unternehmen ein
Auskommen zu ermöglichen, gibt es somit genug. Daher hatte der Landkreis Prignitz im Sommer 2022
den Auftrag an einen externen Gutachter erteilt, die wirtschaftliche Situation des Gewerbes und die
Tarifverordnung auf den Prüfstand zu stellen. Den Zuschlag erhalten hat die ISUP Ingenieurbüro für
Systemberatung und Planung GmbH aus Dresden, welche in diesem Jahr bereits die Taxitarifsituation
in der Landeshauptstadt Potsdam im Rahmen eines Gutachtens bewertete.
„Seit der letzten Anpassung im Jahr 2019 hat sich die Zahl der genehmigten Taxibetriebe von 19 auf 15
im Jahr 2022 reduziert, die Anzahl der registrierten Taxis wiederum sank im selben Zeitraum von 28 auf
24 Fahrzeuge.“ So Anja Autzen, zuständige Leiterin des Sachbereiches Ordnung, Verkehr und
Bußgeldstelle. Autzen weiter „Altersbedingte Betriebsschließungen, der Wechsel vom Taxi- auf das
Mietwagengewerbe und auch eine Untersagung der Betriebserlaubnis durch den Landkreis Prignitz
begründen unter anderem den Rückgang.“ Ob 24 Taxis für den Landkreis ausreichend sind oder vor
dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung möglicherweise zu viel, auch darüber soll
das Gutachten der ISUP GmbH Aufschluss geben.
Neu bei der diesjährigen Prüfung ist, dass auch das Mietwagengewerbe einbezogen wird. Bislang
waren Mietwagen von der Tarifbindung ausgeschlossen und konnten ihre Beförderungsentgelte selbst
festlegen. Hintergrund zu dieser Entscheidung ist das im August 2021 geänderte
Personenbeförderungsgesetz. Die gesetzlichen Regelungen erlauben es nunmehr, dass auch für das
Mietwagengewerbe Mindestbeförderungsentgelte festgelegt werden können, um die Diskrepanz zwischen den beiden Beförderungsformen zu verringern und so für mehr Wettbewerbsfähigkeit zu
sorgen.
Ob eine Regelung für die Mietwagenbranche erforderlich wird, bleibt abzuwarten, denn reine Taxi- und
Mietwagenunternehmen gibt es mittlerweile selten und die Anzahl der Mietwagen hat sich seit der
letzten Tarifanpassung stetig erhöht (2019: 99 Fahrzeuge; 2022: 121 Fahrzeuge) – ein Trend, der sich in
den vergangenen Jahren bundesweit beobachten ließ und sich auch in den Änderungen des
Personenbeförderungsgesetzes widerspiegelt.
Landkreis und die ISUP GmbH binden sowohl das Taxi- und Mietwagengewerbe als auch die Industrieund Handelskammer in die Überprüfung der Tarife mit ein. Neben der Auftragslage werden unter
anderem die Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage von den Unternehmen erfragt, analysiert und
zusammen mit der geplanten Unternehmensentwicklung ausgewertet. Wie zuletzt auch schon 2018
soll den Unternehmen zudem die Möglichkeit gegeben werden, über die aus dem Gutachten
resultierenden neuen Tarifoptionen abzustimmen.
Das endgültige Gutachten im I. Quartal 2023 vorliegen soll. Sobald eine Einigung mit den Unternehmen
erzielt und eine Beschlussvorlage bei den Gremien des Kreistages eingebracht wurde, soll es noch im
ersten Halbjahr 2023 zu einer neuen Tarifordnung kommen.

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