BrandenburgLandkreis Teltow-Fläming

Teltow-Fläming: Anglerprüfung am 4.4.2024

Die nächste Anglerprüfung der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Teltow-Fläming findet am Donnerstag, dem 4. April 2024, um 17.00 Uhr im Kreishaus in Luckenwalde statt. Die Prüflinge haben zwei Stunden Zeit, um die Fragen zu beantworten.

Voraussetzung für den Fischereischein

Die erfolgreich bestandene Anglerprüfung ist eine Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines. Dieser wird für das Angeln von Raubfischen benötigt, Friedfische dürfen im Land Brandenburg ohne Fischereischein geangelt werden. Man benötigt den Fischereischein auch, wenn man in anderen Bundesländern die Angel auswerfen möchte.

Antrag, Kosten, Ansprechpersonen

Für die Teilnahme an der Anglerprüfung ist vorab ein formgebundener Antrag bei der Unteren Fischereibehörde zu stellen. Die Gebühr für die Anglerprüfung beträgt 25 Euro. Die Anträge sind in der Unteren Fischereibehörde erhältlich oder unter dem unten angeführten Link auf der Homepage des Landkreises zu finden.

Die Fischereibehörde erreichen Sie unter der Telefonnummer: 03371-608 2114 oder über E-Mail: jagd-fisch@teltow-flaeming.de

Link: https://www.teltow-flaeming.de/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen/details/anglerpruefung

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