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Unterhalt nicht gezahlt und untergetaucht – Bundespolizei nimmt Flüchtigen kurz vor der Ausreise in die Schweiz fest

#Waldshut-Tiengen (ots)

 

Weil er der Unterhaltspflicht nicht nachkam, wurde ein 34-Jähriger rechtskräftig verurteilt. Anstatt die verhängte Strafe zu bezahlen tauchte er unter. Die Bundespolizei konnte den mit Haftbefehl gesuchten Mann kurz vor der Ausreise in die Schweiz im Bahnhof Waldshut festnehmen.

Am Donnerstagvormittag (18.08.2022) wurde ein 34-jähriger deutscher Staatsangehöriger im Bahnhof Waldshut durch eine Streife der Bundespolizei einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurden die Personalien des Mannes, der sich auf dem Weg in die Schweiz befand, im polizeilichen Fahndungsbestand überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den 34-Jährigen ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Bereits 2020 verurteilte ein Gericht den Mann wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro, ersatzweise drohte ihm eine 70-tägige Haftstrafe. Anstelle den Betrag an die Gerichtskasse zu überweisen, tauchte der Mann unter. Grund genug für das Gericht ihn mit Haftbefehl zur Fahndung auszuschreiben. Auch vor Ort konnte der Gesuchte den geforderten Geldbetrag nicht entrichten, weswegen er festgenommen und zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde.