Frankfurt (Oder)

Aktualisierung des Frankfurter Mietspiegels 2022

Die Stadt Frankfurt (Oder) wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen den bestehenden qualifizierten Mietspiegel der Stadt neu erstellen lassen. Ein Mietspiegel ist regelmäßig der Mietpreisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt anzupassen. Gleichzeitig werden die so erhobenen Mietinformationen genutzt, um auch die Mietobergrenzen für Leistungsbezieher aus den Bereichen SGB II und SGB XII an die Mietpreisentwicklung anzupassen.

Ziel der Erhebung ist es, rechtssichere Mietdaten zu ermitteln. Hierzu werden in den nächsten Wochen zufällig ausgewählte Vermieterinnen und Vermieter angeschrieben und um eine Mitarbeit gebeten. Erfolgte diese Mitarbeit in der Vergangenheit auf freiwilliger Basis, so besteht seit 1. Juli 2022 gesetzlich die Pflicht, entsprechende Auskünfte über Mietverhältnisse zu geben. Die personenbezogenen Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und unter Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten der Stadt Frankfurt (Oder) verarbeitet.

Mit der Erhebung und Analyse der hierfür nötigen Informationen hat die Stadt Frankfurt (Oder) das Forschungsinstitut Koopmann Analytics KG beauftragt. Im Rahmen dieser Erhebung werden zufällig ausgewählte Vermieterinnen und Vermieter angeschrieben und um eine Teilnahme gebeten. Der Erstellungsprozess wird vom Mieterverein Viadrina, dem BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. sowie den örtlichen Wohnungsunternehmen begleitet und unterstützt.

Die Stadt Frankfurt (Oder) wird sich an ausgewählte Vermieterinnen und Vermieter wenden und einen Fragebogen von Koopmann Analytics versenden. Die Veröffentlichung des neuen Mietspiegels und der neuen Mietobergrenzen für den Bereich SGB II und SGB XII ist für November 2022 geplant.