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Urteil im Verfahren wegen der Tötung einer 19 Jahre alten Frau im Rahmen einer Feierlichkeit in der Schützenhalle in Bramsche – Pente

OSNABRÜCK. Die 3. Große Strafkammer – Jugendkammer – des Landgerichts Osnabrück hat am Montag, dem 11. Dezember 2023, ihr Urteil in dem Verfahren wegen der Tötung einer 19 Jahre alten Frau im Rahmen einer Feierlichkeit in der Schützenhalle in Bramsche – Pente gesprochen, Geschäftszeichen 3 KLs 8/23.

Auch wenn der Angeklagte bei der ihm zur Last gelegten Tötung der 19 Jahre alten Frau bereits 20 Jahre alt gewesen ist, hat das Verfahren gemäß § 48 JGG unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden, weil auch zwei Taten angeklagt waren, die der Angeklagte als Jugendlicher begangen haben soll, vgl. PM 34/23.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes findet die Regelung zu § 48 JGG – Ausschluss der Öffentlichkeit – bereits dann Anwendung, wenn der Angeklagte bei der Begehung von einer der ihm zur Last gelegten Taten Jugendlicher war.

In dem am Montag, dem 11. Dezember 2023, abgeschlossenen Verfahren ist der Angeklagte wegen Mordes und Vergewaltigung an der 19 Jahre alten Frau und einer (weiteren) Vergewaltigung, die er nach den Feststellungen der Kammer als Jugendlicher begangen hat, schuldig gesprochen worden. Gegen ihn ist wegen dieser Taten eine Jugendstrafe von 9 Jahren verhängt worden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.

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