Berlin

ver.di bekräftigt Kritik an der geplanten Einführung eines Ordnungsrechts in den Universitäten – Einschränkung der Exmatrikulationsmöglichkeiten wird begrüßt

Die Gewerkschaft ver.di bekräftigt anlässlich der anstehenden Sitzung des Wissenschaftsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2024 ihre Kritik an der geplanten Wiedereinführung des Ordnungsrechts an den Hochschulen. In dem Ausschuss wird über einen Änderungsantrag von SPD und CDU diskutiert, der auf eine zentrale Kritik an den bisherigen Planungen eingeht. So soll die Möglichkeit einer Exmatrikulation nur noch im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung ermöglicht werden.
Diese Änderung ist rechtsstaatlich geboten und wird von ver.di begrüßt. Zugleich bestätigt diese Änderung die ursprüngliche Kritik von ver.di an der Wiedereinführung des Ordnungsrechts. Sie ist ein hochschulpolitischer Rückschritt und nützt den Betroffenen von Diskriminierung und Übergriffen nicht. Nach einem schweren gewalttätigen Angriff auf einen jüdischen Studenten wurde die Notwendigkeit des Ordnungsrechts damit begründet, dass die Universitäten Täter zeitnah aus der Universität entfernen können sollten. Dies ist mit der jetzigen – rechtsstaatlich gebotenen – Regelung jedoch nicht möglich, da bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung Jahre vergehen können. Verbleibende Maßnahmen, wie der Ausschluss von der Nutzung der digitalen Infrastruktur der Universität, haben nur noch wenig mit der ursprünglich ins Feld geführten Argumentation für die Einführung des Ordnungsrechts zu tun. Die Verhängung von Betretungsverboten im Rahmen des Hausrechts war schon zuvor möglich. Für die mit dem Gesetz geplante Ausweitung dieser Möglichkeit hätte es des Ordnungsrechts nicht bedurft.
„Dass die Koalition die Möglichkeit zur Exmatrikulation nun einschränkt und damit dem Rechtsstaatsprinzip Rechnung trägt, ist zu begrüßen. Was der Ausschluss von der Nutzung digitaler Infrastrukturen der Universitäten noch mit dem behaupteten Ziel der Prävention von Diskriminierung zu tun hat, bleibt das Geheimnis von CDU und SPD. Was wir brauchen, ist eine finanzielle und rechtliche Stärkung der Antidiskriminierungsstellen an den Universitäten und konkrete Präventionsprogramme. Darum sollte die Koalition sich jetzt kümmern, statt mit dem Ordnungsrecht weiter konservative Symbolpolitik zu betreiben“, erklärt die ver.di-Landefachbereichsleiterin für den Bereich Wissenschaft in Berlin-Brandenburg, Jana Seppelt.

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