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Verbot einer weiteren angezeigten Versammlung für den 3. Juni

Für Samstag, den 3. Juni, wurde zusätzlich zu der bereits verbotenen Versammlung „United we stand – Trotz alledem, autonomen Antifaschismus verteidigen!“ auch die angezeigte Versammlung „Freiheit für alle politischen Gefangenen!“ gemäß Paragraf 15 Abs.1 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG) durch die Versammlungsbehörde des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig verboten. Die Versammlung war als ortsfeste Kundgebung für den 3. Juni von 16:00 bis 24:00 Uhr im Bereich Dimitroffstraße angezeigt.

Grundlage für die Verbote sind die Gefahrenprognosen der Polizeidirektion Leipzig, die Lageeinschätzungen des Landesamtes für Verfassungsschutz des Freistaates Sachsen sowie weitere Erkenntnisse der Versammlungsbehörde. Nach den derzeit erkennbaren Umständen ist die öffentliche Sicherheit bei Durchführung dieser Versammlungen unmittelbar gefährdet – auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse kann alleinig ein Versammlungsverbot als geeignete Maßnahme zur Verhinderung eines unfriedlichen Versammlungsverlaufs gesehen werden. Die Versammlungsbehörde begründet in ihrem Verbotsbescheid umfangreich, dass vorliegend ein unfriedlicher Verlauf der Versammlungen zu erwarten ist. Eine unfriedliche Versammlung ist nicht von Art. 8 des GG geschützt. Darüber hinaus kann nach der Gefahrenprognose der Polizeidirektion Leipzig eine effektive Gefahrenabwehr ausschließlich über eine Verbotsverfügung gewährleistet werden.

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