BlaulichtBundesland Nordrhein-Westfalen

Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung – Mädchen identifiziert und wohlauf

#Bielefeld (ots)

Nach einem Hinweis auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung eines Mädchens im Kleinkindalter hat die Bielefelder Polizei ab Freitag, 12.08.2022, die Ermittlungen aufgenommen. Der Polizei lag dazu kein richterlicher Beschluss für eine Öffentlichkeitsfahndung vor. Daher wurde seitens der Polizei nicht öffentlich gefahndet.

Zwischenzeitlich konnte das Mädchen bereits identifiziert werden. Sein Gesundheitszustand wird aufgrund der bisherigen Informationen als gut beschrieben. Die Polizei steht mit dem Mädchen und der Familie in Kontakt.

Bislang liegen den Ermittlern der Kriminalpolizei keine Hinweise vor, die auf eine strafrechtliche Relevanz hindeuten.

Die Polizei informiert:

Für Öffentlichkeitsfahndungen sind allein Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Polizei verantwortlich.

Öffentlichkeitsfahndungen sind Maßnahmen, die an strenge Voraussetzungen gekoppelt sind, weil Persönlichkeitsrechte tangiert werden.

Auch wenn sie gut gemeint sind, können private Suchen – beispielsweise vor Ort in der Öffentlichkeit oder in Social Media – den Ermittlungserfolg der Polizei gefährden.

Aus Sicht der Polizei wird mit Blick auf Persönlichkeitsrechte das Posten von Fotos auch bei Öffentlichkeitsfahndungen nicht empfohlen, da der Verbreitungsgrad unüberschaubar wird und nur schwer bis gar nicht beeinflusst werden kann.

Wenn Sie als Zeuge oder Hinweisgeber mitwirken wollen, dann sollten Sie sich direkt an die Polizei wenden, um ihre verdächtigen Beobachtungen zu melden.