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Vereidigung von 29 neuen Kolleginnen und Kollegen – Erfreulicher Personalzuwachs bei der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf

#Düsseldorf (ots)

 

Am vergangenen Mittwoch (28.02.2024) und heutigen Freitag (01.03.2024) wurden nach erfolgreichem Abschluss ihrer Laufbahnausbildung insgesamt 29 Laufbahnabsolventinnen und Laufbahnabsolventen bei der Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf vereidigt. Die Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger werden ihren Dienst künftig bei der Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf verrichten.

Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf ist mit ihren über 800 Angehörigen für die grenzpolizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs sowie für die Luftsicherheit zuständig. Die neuen Kolleginnen und Kollegen werden die Dienstgruppen der Inspektion nach einer intensiven fachlichen Unterweisung in die Aufgabenbereiche einer Flughafendienststelle unterstützen.

„Mit Ihrem Diensteid gehen Sie eine feste Bindung mit dem Polizeiberuf und der Bundesrepublik Deutschland ein.“ so der Inspektionsleiter der Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf, Leitender Polizeidirektor Klaus Kirsch. „In diesem Eid stecken große Worte! Sie verpflichten sich, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und Ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Sie übernehmen damit Verantwortung für unseren Rechtsstaat und für die Menschen in unserem Land.“ führte er weiter aus.

Die Beamtinnen und Beamten verrichteten ihre zweieinhalbjährige Ausbildung zur Polizeimeisterin und zum Polizeimeister in den Aus- und Fortbildungszentren der Bundespolizei in Diez, Eschwege und Swisttal sowie in der Bundespolizeiausbildungsstätte Rotenburg an der Fulda. Hier wurde den Anwärterinnen und Anwärtern neben theoretischem polizeilichen Fachwissen auch praktisches Wissen aus den verschiedenen bundespolizeilichen Aufgabenbereichen vermittelt. Abgeschlossen wurde ihre Ausbildung durch eine Laufbahnprüfung, in welcher die Auszubildenden ihr Wissen unter Beweis stellen mussten.

Mit der Vereidigung leisten die Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamten ihren Diensteid. Dieser erklärt die Loyalität gegenüber der deutschen Verfassung und der in Deutschland geltenden Gesetze sowie die gewissenhafte Erfüllung der Amtspflichten.

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