BlaulichtBundesland Rheinland-Pfalz

Verstoß gegen das Landeswaldgesetz, das Landesnaturschutzgesetz und die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dauner Maare“

#Daun (ots)

 

Am 11.08.2022 gegen 20:30 Uhr befand sich ein 23-jähriger wohnsitzloser junger Mann aus dem Großraum der VG Daun mit einigen Bekannten am Gemündener Maar.

Hier hatten sie zum Grillen einen Einweggrill aufgestellt.

Da dies im Naturschutzgebiet völlig unzulässig war, wurden der Gruppe das sofortige Ablöschen des Grillfeuers aufgetragen.

Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.

 

Quelle: Polizeidirektion Wittlich